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Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten / Holz- und Bautenschützer/in Seit Beginn des Ausbildungsjahres 2007/2008 gibt es in Deutschland zwei neue Berufe in der Bauwerkssanierung. Einen zweijährigen Ausbildungsberuf mit dem Abschluss "Fachkraft für Holzschutz- und Bautenschutzarbeiten" und einen dreijährigen Ausbildungsberuf mit dem "Abschluss Holz- und Bautenschützer". Beide Ausbildungen schließen mit dem Erwerb des Gesellenbriefes ab.
Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten Die Basis für die beiden neuen Ausbildungsberufe bildet eine zweijährige Lehre mit identischen Inhalten, welche die Kerntätigkeiten eines Holz- und Bautenschützers umfassen. Nach einem Jahr Ausbildung verlangt die Ausbildung zur Fachkraft eine Zwischenprüfung. Den Abschluss der Ausbildung bildet nach zwei Jahren die Gesellenprüfung zur "Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten". Holz- und Bautenschützer/in Der dreijährige Beruf baut auf den zweijährigen auf. Der Betrieb oder Auszubildende kann sich sofort, also zu Beginn der Lehre, für die dreijährige Ausbildung entscheiden oder auch erst nach der zweijährigen Ausbildung zu einer Fortsetzung der Lehre entschließen. Am Abschluss der zweijährigen Grundlagenausbildung steht eine Zwischenprüfung (die Zwischenprüfung nach einem Jahr - siehe Fachkraft - entfällt, wenn der Auszubildende sich von Beginn an für die dreijährige Ausbildung entschieden hat). Im 3. Jahr wird nur noch eine Fachrichtung ausgebildet, entweder Holzschutz oder Bautenschutz. Für die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung zum Holz- und Bautenschützer/in) bedeutet dies, dass sich die Fachprüfung auf das Schwerpunktfach beschränkt. Zur Beurteilung der Leistungen in der im dritten Jahr nicht mehr ausgebildeten Fachrichtung wird die Note der Zwischenprüfung herangezogen (gesteckte Prüfung). Anforderungen an den Auszubildenden Physische Belastbarkeit: Die körperliche Belastung entspricht der eines Maurers.
Naturwissenschaftliches Grundlagenverständnis: Wichtig vor allem für die dreijährige Ausbildung ist die Fähigkeit die physikalischen Wechselwirkungen von Feuchtigkeit, Temperatur, Baumaterialien und Schadstoffen, die biologische Beschaffenheit von Holz- und Holzschädlingen sowie die chemischen Reaktion von Holz- und Bautenschutzmitteln erkennen und beurteilen zu können. Flexibilität und Teamfähigkeit Arbeiten im Bestand stellen den Sanierer vor häufig wechselnde Herausforderungen, da sowohl die Schadbilder als auch deren Ursachen variieren. Auch sind die meisten Aufgaben nur im Team (2 oder 3 Personen) zu bewältigen. Ausbildung Die Ausbildung findet in Betrieben des Holz- und Bautenschutzes, den Berufsschulen und in überbetrieblichen Ausbildungszentren statt. Welcher Betrieb darf ausbilden? Ausbildungsplätze darf der Betrieb anbieten, der aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Leistungsspektrum als kompetent und fähig erachtet wird. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Handwerkskammer. Hier bietet der DHBV sowohl den prüfenden Kammern als auch den Betrieben die ausbilden möchten bei Bedarf jederzeit Unterstützung. Wer bildet aus? Alle Betriebe die Ausbildungsplätze anbieten und von den Kammern als ausbildungsfähig anerkannt werden, sind auf der DHBV-Homepage gelistet und können dort abgerufen werden. Das gleiche gilt für die Betriebe, die bereits einen Auszubildenden haben und damit ihre besondere Kompetenz als anerkanntes Fachunternehmen unterstreichen. Überbetriebliche Ausbildung Unterstützt werden die Betriebe durch das Angebot der überbetrieblichen Ausbildung. Die überbetriebliche Ausbildung ist ein Garant dafür, dass auch der „Nur-Holzschutzbetrieb“ oder „Nur-Bautenschutzbetrieb" ausbilden kann. Die überbetriebliche Ausbildung umfasst im ersten Jahr 6 Wochen, im zweiten Jahr 4 Wochen und im dritten Jahr 2 Wochen. Die Kosten für die Ausbildung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren inklusive Internatsunterbringung und Fahrtkosten werden von der SOKA Bau getragen. Die Standorte der überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind Berlin, Krefeld, Nidda und Weimar. Berufsschulen Aufgrund der anfangs zu erwartenden eher geringen Zahl der Auszubildenden ist davon auszugehen, dass nur wenige Berufsschulstandorte für die Ausbildung in Form von Landesfachklassen eingerichtet werden. Auch hier wird dann entsprechend der überbetrieblichen Ausbildung im Blockunterricht mit Internatsunterbringung ausgebildet werden. Die hierfür anfallenden Kosten (Fahrt und Übernachtung) sind von dem Auszubildenden selbst zu tragen. Dieser hat allerdings die Möglichkeit, wenn die Entfernung zum Schulstandort mehr als 150 km beträgt, Landesmittel zur Unterstützung zu beantragen. Als Berufsschulstandorte wurden bisher bestimmt Berlin, Krefeld, Friedberg (Hessen) und Weimar. Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütungen im Holz- und Bautenschutz richten sich wie auch die Löhne für die gewerblichen und angestellten Mitarbeiter des Betriebes nach den Tariflöhnen Bau. Aktuell sind dies im 1. Jahr: 571,- (West), 490,- (Ost), im 2. Jahr: 887,- (West), 684,- (Ost), im 3. Jahr: 1.120,- (West), 864,- (Ost).
Falls Fragen offen geblieben sind oder sich neue Fragen ergeben haben, scheuen Sie sich nicht anzurufen. Der Fachverband des Holz- und Bautenschutzgewerbes berät Sie gerne. Tel.: 02234 48455, Fax: 0234 49314, E-Mail: info@dhbv.de.
Immer aktuell in Sachen Ausbildung: www.dhbv.de
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