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BZB erfüllt als erstes Bau-Ausbildungszentrum Qualitätskriterien der SOKA-BAU

Im BZB Krefeld fand vor Kurzem die Pilotprüfung durch SOKA-BAU und DEKRA zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen an überbetriebliche Ausbildungsstätten (ÜAS) statt. Zwei Tage lang wurden beispielsweise die Anforderungen an Hallenausstattungen und Ausbilderqualifikationen anhand eines umfangreichen Kriterienkataloges der Tarifvertragsparteien der Deutschen Bauwirtschaft von den Auditoren eingehend geprüft.

Das BZB Krefeld hat das Audit mit Bravour bestanden und ist somit das erste Bau-Ausbildungszentrum bundesweit mit zertifizierter Qualität in Ausbildung, Personal, Werkstätten und Internat. Die Prüfung der BZB Düsseldorf und Wesel steht kurzfristig an.

SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) organisiert und steuert die Qualitätsprüfung überbetrieblicher Ausbildungsstätten. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Mindeststandards in der überbetrieblichen Ausbildung sicherzustellen. Die DEKRA Certification GmbH führt die Prüfungen im Auftrag von SOKA-BAU durch.

Die Qualität von überbetrieblicher Ausbildung hat in der Bauwirtschaft seit jeher einen hohen Stellenwert. Erstmals sind hierfür nun auch verbindliche, bundesweit einheitliche Mindeststandards im Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (§ 25 BBTV) festgelegt worden, deren Einhaltung nun regelmäßig geprüft wird. Diese beziehen sich auf die ÜAS im Allgemeinen, die Lehr- und Lernstrukturen, die materiell-technischen Voraussetzungen, die personellen Voraussetzungen sowie die angeschlossenen Internate.
                          

    

Presse - Aktuell - Soka Zerti

Mit diesem klaren Bekenntnis zur Qualität von Ausbildung stellt sich die Bauwirtschaft auch im Wettbewerb der Branchen um den Fachkräftenachchs zukunftsorientiert auf. Bis Ende 2012 werden alle rund 220 überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die derzeit bei SOKA-BAU gelistet sind, hinsichtlich der Qualitätsanforderungen geprüft. Die Eintragung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten in die bei SOKA-BAU geführte Liste ist Voraussetzung für die Erstattung von überbetrieblichen Ausbildungskosten. Zukünftig ist die Erstattung davon abhängig, ob die Erfüllung der Qualitätsanforderungen nachgewiesen wurde.

BZB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Frank Pawlik war als Vertreter des ZDB bei der Erstellung der Qualitätsanforderungen in einem gemeinsamen Koordinierungsausschuss des ZDB und HDB vorbereitend beteiligt. Dieser Arbeitskreis soll in Zukunft weitere gemeinsame Themen der Bauwirtschaft aufgreifen und zu Ergebnissen führen.

Die deutsche Bauwirtschaft verfügt bereits seit 1976 über das umlagefinanzierte Berufsausbildungsverfahren. Jährlich erstattet SOKA-BAU aus Beitragsmitteln aller Betriebe etwa 200 Mio. EURO für Ausbildungsvergütungen direkt an die ausbildenden Betriebe und etwa 92 Mio. EURO an die überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Ein System, das auch in anderen Branchen zunehmend auf Interesse stößt.

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