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Ordnung für das Gästehaus

1.        Allgemeines

1.1    Das Gästehaus wurde aus Mitteln des Bauhandwerks und der öffentlichen Hand errichtet. Als Gemeinschaftseinrichtung des Handwerks ist es von allen Benutzern und Gästen pfleglich zu behandeln. Sauberkeit und Ordnung sowie größtmögliche Schonung von Räumen und Inventar sind daher oberstes Gebot.

1.2    Zutritt in das Gästehaus haben nur Lehrgangsteilnehmer, die beim Leiter des Gästehauses angemeldet sind und Teilnehmer an Veranstaltungen, die in Räumen des Gästehauses stattfinden. Der Empfang von Besuchern ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Leiter und ausschließlich in den Aufenthaltsräumen gestattet.
 

2.       Ordnungsregeln

2.1     Alle Bewohner des Gästehauses haben sich am Ankunftstag vor Arbeitsbeginn beim Leiter des Gästehauses persönlich zu melden. Die Anmeldung während des Lehrgangs hat beim Leiter so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine Übergabe des Zimmers und der Einrichtungsgegenstände möglich ist.

Die Zimmer sind nach Anordnung zu belegen und von den Bewohnern selbst in Ordnung zu halten. Dazu gehört u. a., dass jeder sein Bett selbst ordnet und seine Kleidungsstücke sowie sonstiges persönliches Eigentum unter Verschluss im Schrank aufbewahrt.

2.2     Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. (BZB) übernehmen keine Haftung für persönliches Eigentum.

2.3    Jeder Bewohner des Gästehauses erhält bei der Anmeldung gegen Hinterlegung von 10 € Zimmer- und Schrankschlüssel. Wenn niemand im Zimmer anwesend ist, muss abgeschlossen werden. Das hinterlegte Geld wird bei der Abmeldung gegen Rückgabe der Schlüssel zurückgezahlt.

2.4    Alle besonderen Vorkommnisse wie Unfälle, Erkrankungen, Verlust von Gästehaus- bzw. Privateigentum, Schäden usw. - gleichgültig von wem verursacht oder festgestellt - sind sofort dem Leiter zu melden. Für verursachte Schäden nehmen die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. (BZB) die haftpflichtigen Personen in Anspruch.

2.5    Die Mahlzeiten sind zu den angegebenen Essenszeiten nur im Pausenraum einzunehmen. Nach Beendigung der Mahlzeiten ist das Geschirr an die Ausgabe zurückzubringen. Für verlorene Essensmarken kann kein Ersatz geleistet werden.

2.6    Im gesamten BZB besteht Rauchverbot. Rauchen im Schlaftrakt, in den Schlafräumen und im Freizeitbereich ist daher grundsätzlich verboten. Das gleiche gilt auch für Alkohol- und Drogenkonsum im gesamten Bildungszentrum.

2.7    Ruhestörender Lärm ist zu unterlassen.

2.8    Alle Räumlichkeiten des Gästehauses dürfen nur in normaler Straßenkleidung (keine Arbeitskleidung) betreten werden.

2.9    Bis täglich 22:30 Uhr muss der Bewohner ins Gästehaus zurückgekehrt sein. Das Verlassen des Gästehauses bedingt eine Abmeldung und Abgabe des Zimmerschlüssels.
Nach Absprache mit der Gästehausleitung besteht die Möglichkeit, über die vorgenannte Zeit hinaus den Fernseh- und Aufenthaltsraum unter Einhaltung der Ruhe zu benutzen.

2.10    Wer die vorgenannten Ordnungsregeln missachtet, insbesondere wer im Gästehaus ruhestörend lärmt, alkoholische Getränke und Drogen zu sich nimmt, muss mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Gästehaus rechnen.

2.11    Der Leiter des Gästehauses und seine Mitarbeiter sind für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung im Gästehaus zuständig. Ihren Anordnungen ist daher Folge zu leisten, Anregungen und Beschwerden können jederzeit dem Leiter vorgetragen werden.

2.12    Am letzten Tag eines Lehrganges sowie jedes Wochenende sind die Schlafräume bis 7:20 Uhr zu räumen. Die Räume werden vom Leiter in Anwesenheit des Lehrgangsteilnehmers abgenommen und auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

2.13    Alle Freizeitspiele und Geräte können in der Reihenfolge der Anmeldung beim Leiter in der Zeit von 16:30 Uhr bis 22:30 Uhr genutzt werden. Während der Ausleihzeit trägt der Ausleiher die Verantwortung für die Spiele oder Geräte und haftet bei Beschädigungen.

2.14    Zeitplan zur Gästehausordnung

 Frühstück           7:00 Uhr - 7:25 Uhr
 Arbeitsbeginn      7:30 Uhr
 Mittagessen      12:45 Uhr - 13:10 Uhr
 Arbeitsende       16:15 Uhr, freitags 14:25 Uhr (ohne Mittagspause)
 Abendessen      17:30 Uhr - 18:00 Uhr
 Hausruhe          22:30 Uhr


3.    Weisungsbefugnis

Gegenüber den Bewohnern des Gästehauses sind weisungsbefugt der Geschäftsführer des Vereins, der Leiter des Bildungszentrums bzw. sein Stellvertreter sowie der Leiter des Gästehauses.

 

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