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Hallenordnung

Den folgenden Text haben wir Sie → hier zum Download bereit gestellt.
               

1. Den Anweisungen des BZB-Personals ist unbedingt Folge zu leisten

2. Im Bildungszentrum müssen die Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.

3. Das Verlassen der Werkhalle und des BZB-Geländes bedarf der Zustimmung des Ausbilders.

4. Das Verlassen der Werkhalle in die Innenbereiche (z. B. Toilette, Pausenraum usw.) ist nur mit
    Straßenschuhen gestattet.

5. Im BZB besteht generelles Rauchverbot.

6. Das Abspielen von Tonträgern ist nicht gestattet.

7. Die zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Mit Material ist
    sparsam umzugehen.

8. Das Beschaffen von Erfrischungsgetränken ist ausschließlich auf die Pausenzeiten zu
    beschränken.

9. In den Pausen ist der Pausenraum aufzusuchen. Der Aufenthalt in Werkstätten und Fluren
    während der Pausen ist nicht gestattet. (Ausnahmen hiervon werden rechtzeitig bekannt
    gegeben.)

10. Der Arbeitsplatz und die Werkhallen sind sauber zu halten und nach Anweisungen des
     Ausbilders zu säubern.


Stand: Aktuell

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