Die Gliederung der Berufsausbildung ist im ersten Ausbildungsjahr wie folgt: • Berufsfeldbreite Grundbildung in der betrieblichen Ausbildung in 18 - 21 Wochen (einschl. Urlaub) • Berufsfeldbreite Grundbildung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (im BZB) in 17 - 20 Wochen • Unterricht im Berufskolleg in 14 Wochen
im zweiten Ausbildungsjahr wie folgt: • Berufliche Fachbildung im Betrieb in 27 - 29 Wochen (einschl. Urlaub) • Berufliche Fachbildung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (im BZB) in 11 - 13 Wochen • Unterricht im Berufskolleg in 12 Wochen
im dritten Ausbildungsjahr wie folgt: • Besondere berufliche Fachbildung im Betrieb in 36 Wochen (einschl. Urlaub) • Vertiefung der besonderen beruflichen Fachbildung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (im BZB) in 4 Wochen • Unterricht im Berufskolleg in 10 Wochen.
Der Unterricht im Berufskolleg wird in Form von Blockbeschulung durchgeführt. Blöcke von vier bis sechs Wochen Dauer werden im Wechsel zwischen überbetrieblicher Ausbildung und Berufskolleg sowie Betriebspraxis eingerichtet. Der Urlaub ist jeweils auf die Dauer der Berufsausbildung in der betrieblichen Ausbildung anzurechnen. Die Fertigkeiten und Kenntnisse werden nach den Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenpläne) vermittelt. Ein Musterausbildungsplan für den Betrieb kann vom BZB angefordert werden und ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung (zu beziehen über die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH, Postfach 41 09 49, 50869 Köln) geregelt. Während der Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen nach der Handwerksordnung ist eine Zwischenprüfung durch die Handwerkskammer durchzuführen. Sie findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Um die Ausbildungsbetriebe nicht mit den gesamten Kosten der Ausbildung, insbesondere der überbetrieblichen Ausbildung zu belasten, haben die Verbände der Bauwirtschaft einen Tarifvertrag geschlossen, der festlegt, dass den ausbildenden Betrieben des Baugewerbes Teile der Ausbildungskosten von der SOKA BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - ULAK) erstattet werden. In einem Verfahrenstarifvertrag wurde festgelegt, dass die Arbeitgeber des Baugewerbes zur Aufbringung der für Kostenerstattung erforderlichen Mittel einen Betrag, der sich an der Bruttolohnsumme orientiert, an die SOKA BAU abzuführen haben. Durch dieses Umlageverfahren werden alle Betriebe, auch die nicht selber ausbilden, gemeinsam zur Finanzierung der Ausbildungskosten herangezogen. Aus dem gemeinsamen Umlageaufkommen werden bei gewerblich Auszubildenden derzeit erstattet: • im 1. Ausbildungsjahr 10 mal die mtl. Ausbildungsvergütung + 20 % Sozialaufwendungen • im 2. Ausbildungsjahr 6 mal die mtl. Ausbildungsvergütung + 20 % Sozialaufwendungen • im 3. Ausbildungsjahr 1 mal die mtl. Ausbildungsvergütung + 20 % Sozialaufwendungen Die überbetriebliche Ausbildungsstätte (BZB) erhält Zuschüsse zu den Kosten der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und für die Internatsunterbringung sowie die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Die Abrechnung der Ausbildungsvergütungen erfolgt direkt zwischen dem ausbildenden Betrieb und der SOKA BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft – ULAK). Die Kosten für die überbetriebliche Unterweisung und die Fahrtkosten macht das überbetriebliche Bildungszentrum gegenüber der Kasse in Wiesbaden geltend mit dem Ausbildungsnachweisbrief. Voraussetzung für die Erstattung von Ausbildungskosten ist, dass der Betrieb den entsprechenden Ausbildungsnachweisbrief für jeden Lehrling von der SOKA BAU (ULAK), Wiesbaden anfordert. Der formlosen Anforderung ist eine von der Innung beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrages beizufügen. Vor Beginn der überbetrieblichen Unterweisung (im BZB Krefeld, Düsseldorf oder Wesel) ist der Ausbildungsstätte dre Ausbildungsnachweisbrief auszuhändigen (Siehe auch Einladungsschreiben der BZB). Zur überbetrieblichen Unterweisung wird vom Ausbildungszentrum (BZB) jeweils schriftlich eingeladen. Aus der Einladung entnehmen Sie die zu unterweisenden Lehrgangsinhalte. Am Ende des ÜLU-Blocks erhält der Ausbildungsbetrieb eine Beurteilung des Lehrlings unter Angabe der Fehltage sowie der ausgeführten Arbeiten. Wichtig ist der Kontakt zwischen Ausbildungsbetrieb und überbetrieblicher Ausbildungsstätte (BZB). Besuchen Sie Ihren Lehrling während der überbetrieblichen Ausbildung. Fehlzeiten - außer nachgewiesene Kranktage oder Freistellungstage nach dem BRTV - werden von der Ausbildungsstätte (BZB) dem Betrieb in Rechnung gestellt (Refinanzierung über § 2 Ziff. 2 ‘Ausbildungsvergütung’ des Berufsbildungstarifvertrages). Ein Gästehaus (2-Bett-Zimmer mit Sanitärbereich) wird im BZB Krefeld vorgehalten. Lehrlinge mit weiten Anfahrtswegen können dies in Anspruch nehmen. Der Betrieb reserviert verbindlich den Internatsplatz im BZB Krefeld, Tel.: 02151 5155-20 oder Fax: 02151 5155-90. |