AGB Impressum Kontakt Datenschutz Sitemap Anfahrtsplan
Sie befinden sich hier: Ausbildung » Infos für Betriebe » Checkliste Druckversion
   Ausbildung
   Aktuelles
   17 Bauberufe
   Stufenausbildung Bau
   Infos für Auszubildende
   Infos für Betriebe
       Zeitpläne
       BZB-Standorte
       Checkliste
       Kontakt
   Gästehaus
   Berufskolleg
   Mobilität
   Wettbewerbe
   Links für Bauberufe
   Duales Studium
   Qualifizierung
   Akademie
   Umschulung
   E-Learning
   Build IT
   Projekte
   BZB Worldwide
   Netzwerke
  Über uns
  Pressemitteilungen
  Veranstaltungen
  Download
  Links
  Intern
  Stellenangebote


Diese Website ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Pixeln optimiert.

Checkliste - Berufsausbildung im Baugewerbe

  •  Ausbildungsvertrag
  •  Ausbildungsdauer
  •  Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Stufenausbildung Bau)
  •  Gliederung der Berufsausbildung
  •  Berufskolleg
  •  Urlaubsregelung 
  •  Ausbildungsrahmenpläne
  •  Prüfungen
  •  Tarifvertrag Berufsbildung
  •  Umlageverfahren
  •  Abrechnung Ausbildungsvergütung
  •  Überbetriebliche Unterweisung
  •  Fehlzeiten
  •  Gästehaus
  • In allen Fragen zur Berufsausbildung - z. B. Anschriften der Ausbildungsbetriebe, Ausbildungsinhalte, überbetriebliche Unterweisung, Berufskollegunterricht, Prüfungen - wenden Sie sich bitte entweder an den Ausbildungsberater der

    - Handwerkskammer Düsseldorf
      Georg-Schulhoff-Platz 1
      Tel.: 0211 8795-0

    oder an die

    - Bildungszentren des Baugewerbes e. V., BZB Krefeld
      Bökendonk 15 - 17, 47809 Krefeld
      Tel.: 02151 5155-0, Fax: 02151 5155-90
      E-Mail:
    krefeld@bzb.de

    - Bildungszentren des Baugewerbes e. V., BZB Düsseldorf
      Auf’m Tetelberg 13, 40221 Düsseldorf
      Tel.: 0211 91287-0, Fax: 0211 91287-50
      E-Mail:
    duesseldorf@bzb.de

    - Bildungszentren des Baugewerbes e. V., BZB Wesel
      Am Schepersfeld 33 a, 46485 Wesel
      Tel.: 0281 9545-0, Fax: 0281 9545-95
      E-Mail:
    wesel@bzb.de

    Zu Ihrer Information haben wir die wichtigsten Fakten - checklistenartig - zusammengefaßt.

    Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem einzustellenden Lehrling und dem ausbildenden Betrieb geschlossen. Das Vertragsformular erhalten Sie bei der örtlichen Kreishandwerkerschaft oder bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Der ausgefüllte Vertrag wird vom Betrieb weitergeleitet an die Kreishandwerkerschaft. Eine von der Kreishandwerkerschaft beglaubigte Kopie schicken Sie bitte direkt an das in Ihrem Einzugsbereich liegende BZB und an die SOKA BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - ULAK) in Wiesbaden.

    Die Ausbildungsdauer in den Ausbildungsberufen nach der Handwerksordnung mit Gesellenprüfung (Stufe 2) beträgt 36 Monate. Die Ausbildung zum Hochbau-, Ausbau- und Tief-baufacharbeiter (Stufe 1) dauert 24 Monate.

    Die Ausbildung ist über die Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 02. Juni 1999 geregelt (Stufenausbildung Bau) und gilt für folgende Berufe:
                             

    • Maurer
    • Beton- und Stahlbetonbauer 
    • Feuerungs- und Schornsteinbauer 
    • Zimmerer
    • Stuckateur
    • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 
    • Estrichleger
    • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
    • Trockenbaumonteur
    • Straßenbauer
    • Rohrleitungsbauer
    • Kanalbauer
    • Brunnenbauer
    • Spezialtiefbauer
    • Gleisbauer
                      
    Die Gliederung der Berufsausbildung ist im ersten Ausbildungsjahr wie folgt:

    • Berufsfeldbreite Grundbildung in der betrieblichen Ausbildung in 18 - 21 Wochen (einschl. Urlaub)
                                 
    • Berufsfeldbreite Grundbildung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (im BZB) in 17 - 20 Wochen
                                 
    • Unterricht im Berufskolleg in 14 Wochen

    im zweiten Ausbildungsjahr wie folgt:

    • Berufliche Fachbildung im Betrieb in 27 - 29 Wochen (einschl. Urlaub)
                        
    • Berufliche Fachbildung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (im BZB) in 11 - 13 Wochen
                                           
    • Unterricht im Berufskolleg in 12 Wochen

    im dritten Ausbildungsjahr wie folgt:

    • Besondere berufliche Fachbildung im Betrieb in 36 Wochen (einschl. Urlaub)
                                        
    • Vertiefung der besonderen beruflichen Fachbildung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte
      (im BZB) in 4 Wochen
                                                
    • Unterricht im Berufskolleg in 10 Wochen.
                             

    Der Unterricht im Berufskolleg wird in Form von Blockbeschulung durchgeführt. Blöcke von vier bis sechs Wochen Dauer werden im Wechsel zwischen überbetrieblicher Ausbildung und Berufskolleg sowie Betriebspraxis eingerichtet.

    Der Urlaub ist jeweils auf die Dauer der Berufsausbildung in der betrieblichen Ausbildung anzurechnen.

    Die Fertigkeiten und Kenntnisse werden nach den Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenpläne) vermittelt. Ein Musterausbildungsplan für den Betrieb kann vom BZB angefordert werden und ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

    Die  Prüfungsanforderungen  sind in der Ausbildungsordnung (zu beziehen über die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH, Postfach 41 09 49, 50869 Köln) geregelt. Während der Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen nach der Handwerksordnung ist eine Zwischenprüfung durch die Handwerkskammer durchzuführen. Sie findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.

    Um die Ausbildungsbetriebe nicht mit den gesamten Kosten der Ausbildung, insbesondere der überbetrieblichen Ausbildung zu belasten, haben die Verbände der Bauwirtschaft einen Tarifvertrag geschlossen, der festlegt, dass den ausbildenden Betrieben des Baugewerbes Teile der Ausbildungskosten von der SOKA BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - ULAK) erstattet werden. In einem Verfahrenstarifvertrag wurde festgelegt, dass die Arbeitgeber des Baugewerbes zur Aufbringung der für Kostenerstattung erforderlichen Mittel einen Betrag, der sich an der Bruttolohnsumme orientiert, an die SOKA BAU abzuführen haben.
     
    Durch dieses Umlageverfahren werden alle Betriebe, auch die nicht selber ausbilden, gemeinsam zur Finanzierung der Ausbildungskosten herangezogen.

    Aus dem gemeinsamen Umlageaufkommen werden bei gewerblich Auszubildenden derzeit erstattet:

    • im 1. Ausbildungsjahr 10 mal die mtl. Ausbildungsvergütung  + 20 % Sozialaufwendungen
                        
    • im 2. Ausbildungsjahr   6 mal die mtl. Ausbildungsvergütung  + 20 % Sozialaufwendungen
                                           
    • im 3. Ausbildungsjahr   1 mal die mtl. Ausbildungsvergütung  + 20 % Sozialaufwendungen

    Die überbetriebliche Ausbildungsstätte (BZB) erhält Zuschüsse zu den Kosten der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und für die Internatsunterbringung sowie die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte.

    Die Abrechnung der Ausbildungsvergütungen erfolgt direkt zwischen dem ausbildenden Betrieb und der SOKA BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft – ULAK). Die Kosten für die überbetriebliche Unterweisung und die Fahrtkosten macht das überbetriebliche Bildungszentrum gegenüber der Kasse in Wiesbaden geltend mit dem Ausbildungsnachweisbrief.

    Voraussetzung für die Erstattung von Ausbildungskosten ist, dass der Betrieb den entsprechenden Ausbildungsnachweisbrief für jeden Lehrling von der SOKA BAU (ULAK), Wiesbaden anfordert. Der formlosen Anforderung ist eine von der Innung beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrages beizufügen.

    Vor Beginn der überbetrieblichen Unterweisung (im BZB Krefeld, Düsseldorf oder Wesel) ist der Ausbildungsstätte dre Ausbildungsnachweisbrief auszuhändigen (Siehe auch Einladungsschreiben der BZB).

    Zur überbetrieblichen Unterweisung wird vom Ausbildungszentrum (BZB) jeweils schriftlich eingeladen. Aus der Einladung entnehmen Sie die zu unterweisenden Lehrgangsinhalte. Am Ende des ÜLU-Blocks erhält der Ausbildungsbetrieb eine Beurteilung des Lehrlings unter Angabe der Fehltage sowie der ausgeführten Arbeiten.

    Wichtig ist der Kontakt zwischen Ausbildungsbetrieb und überbetrieblicher Ausbildungsstätte (BZB). Besuchen Sie Ihren Lehrling während der überbetrieblichen Ausbildung.

    Fehlzeiten - außer nachgewiesene Kranktage oder Freistellungstage nach dem BRTV - werden von der Ausbildungsstätte (BZB) dem Betrieb in Rechnung gestellt (Refinanzierung über § 2 Ziff. 2 ‘Ausbildungsvergütung’ des Berufsbildungstarifvertrages).

    Ein Gästehaus (2-Bett-Zimmer mit Sanitärbereich) wird im BZB Krefeld vorgehalten. Lehrlinge mit weiten Anfahrtswegen können dies in Anspruch nehmen. Der Betrieb reserviert verbindlich den Internatsplatz im BZB Krefeld, Tel.: 02151 5155-20 oder Fax: 02151 5155-90.

      

    --- top