Für das reibungslose Zusammenleben von Auszubildenden, Teilnehmern an Jugend- und Qualifizierungsmaßnahmen, Praktikanten, ausländischen Gästen, Weiterbildungsteilnehmern, Ausbildern, Lehrgangsbetreuern und Verwaltungsmitarbeitern in den einzelnen BZB sind Regeln in Form von Hausordnungen erforderlich. Wir haben die Anzahl der Regeln beschränkt und nennen sie „Die 10 Gebote der BZB“. Lehrlinge und Lehrgangsteilnehmer (bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten) erkennen die Hausordnung für die Dauer ihres Aufenthaltes im BZB als verbindlich an. Lehrlinge bzw. Lehrgangsteilnehmer, die gegen die vorliegende Hausordnung verstoßen oder durch ihr Verhalten den Ausbildungsablauf erheblich stören, werden vom Lehrgang ausgeschlossen. Eventuelle Schadensersatzpflicht bleibt trotzdem bestehen. Damit Sie problemlos Ihre Lehrgänge in einem der BZB absolvieren, bitten wir Sie, sich die jeweilige Hausordnung genau durchzulesen und zu beachten. | | 

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