Damit ist sicher, dass zukünftig eine Flut von Aufträgen auf diejenigen Unternehmen zu kommt, die in der Lage sind und die Berechtigung haben, die Dichtheitsprüfung nach § 61 a Landeswassergesetz durchzuführen. Um als Unternehmer die entsprechende Zulassung zu erlangen, muss zunächst ein Lehrgang besucht werden, wie ihn die BZB Akademie anbietet. Nach bestandener Prüfung gibt es auf Antrag den begehrten Eintrag in die Landesliste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verkehrsschutz NRW. Die Nachfrage der Unternehmer in Punkto „Dichtheits“-Schulungen ist nach wie vor ungebrochen. Vor dem Hintergrund steigender Nachfrage hat die BZB Akademie die praktischen Schulungsbedingungen rationalisiert und damit das Verfahren vereinfacht und damit den Lehrgang optimiert: Dazu wurde eine Halle mit dauerhaft verlegter Referenzkanalisation und entsprechenden Prüfstrecken ausgestattet. Auch ist hier ausreichend Platz, um die Fahrzeuge mit entsprechenden Messausrüstungen in witterungsunabhängiger Umgebung einsetzen zu können. |