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Gewährleistung beim Kauf- und Werkvertrag

Inhalt

In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass Unternehmen des Baugewerbes innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Mängel beseitigen, die bei genauer Betrachtung nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die Unterschiede zwischen „Gewährleistung“ und „Garantie“ nicht bekannt sind. Die Unternehmen tappen also sozusagen in eine „Gewährleistungsfalle“. 

Das Seminar stellt die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie heraus und gibt einen gesamten Überblick über das Gewährleistungsrecht beim Kauf- und Werkvertrag.

Nutzen

Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.

Zielgruppe

Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte

Lehrgangsvoraussetzungen

Sie sollten

  • Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).

Sie benötigen als technische Ausstattung:

  • einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)
  • einen Internetzugang
  • eine E-Mail-Adresse
  • ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon
  • Webkamera
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Schwerpunkte

  • Die Bedeutung des Begriffs „Gewährleistung“ (Mängelansprüche) sowie Inhalt der (gesetzlichen) Gewährleistung
  • Definition des Begriffs „Bauwerk“ (Arbeiten an Bauwerken)
  • Unterschiede zwischen Gewährsleistung und Garantie
  • Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei BGB- und VOB/B- Werkverträgen
  • Die Gewährleistungsrechte des Auftragnehmers eines Werkvertrags gegenüber dem Baustoffhandel und der Baustoffindustrie
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Terminübersicht

Gewährleistung beim Kauf- und Werkvertrag

Termin: 2/23 am 19.09.2023
Seminarort: BZB Krefeld / Online

Ort:

BZB Krefeld
Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

X
Preis: € 195,00

Frühbucherrabatt noch 119 Tag(e) erhältlich

Referenten

  • Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns Bauverbände NRW
  • Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns

    Bauverbände NRW

    Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns (Jahrgang 1963) studierte von 1984 bis 1990 Rechtswissenschaft in der Universität Köln.

    Seit dem 01.05.1994 ist er Justiziar des

    • Baugewerbe-Verbandes Nordrhein
    • des Stuckgewerbe-Verbandes Nordrhein-Westfahlen
    • des Straßen- und Tiefbau-Verbandes Nordrhein-Westfahlen
    • des Zimmerer- und Holzbau-Verbandes Nordrhein


    Am 24.02.1995 erfolgte die Erstzulassung als Rechtsanwalt und zugleich die Gründung der Kanzlei.

    Tätigkeitsschwerpunkte:

    • Bauvertragsrecht (VOB/B)
    • Werkvertragsrecht
    • Öffentliches Auftragswesen (GWB, Vergabeverordnung, VOB/A)

      Ab März 1995 ergänzte die zusätzliche Aufnahme einer umfangreichen Dozententätigkeit, vorwiegend im Bereich des zivilen Baurechts, des Vergaberechts sowie des auf Bauunternehmen bezogenen Steuerrechts, das Betätigungsfeld 

    Ehrenämter:

    • Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
    • Ehrenamtlicher Besitzer bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
    • Ehrenamtlicher Besitzer bei der Vergabekammer Rheinland
    Foto Referent
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Kundenmeinungen

Zusammenfassung

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Inhouse

Dieses Seminar können wir Ihnen auch als Inhouse-Seminar anbieten, für nähere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ort

BZB KrefeldOnline

Ort:

BZB Krefeld
Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

X

Seminardauer

4 U-Stunden

Zeiten

13.00 - 17.00 Uhr

Lehrgangsflyer

Lehrgang 2/23

Preis

€ 195,00

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Annemarie Gatzka Seminare und Organisation +49 (0) 2151 515533 +49 (0) 2151 515589 annemarie.gatzka@bzb.de BZB Krefeld

Ort:

BZB Krefeld
Bökendonk 15-17
47809Krefeld

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Kontakt-Daten:

BZB Krefeld

Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

+49 (0)2151 5155-0 +49 (0)2151 5155-90 krefeld@bzb.de

BZB Wesel

Am Schepersfeld 33a
46485 Wesel

+49 (0)281 9545-0 +49 (0)281 9545-95 wesel@bzb.de

BZB Düsseldorf

Auf´m Tetelberg 13
40221 Düsseldorf

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