Gemäß der aktuellen gesetzlichen Grundlage und angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens legen wir folgende Maßnahmen fest, die ab sofort an allen drei Standorten der BZB gelten.
Mit Ausnahme positiv getesteter Personen verzichten wir auf das verpflichtende Tragen von Masken in Innenräumen. Nach wie vor behalten wir jedoch einzelne Maßnahmen bei, die Ihrer und der Gesundheit anderer dienlich sind.
Wir appellieren zudem an die Eigenverantwortung. Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene oder auch Masken (sogenannte AHA+L–Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Dies gilt insbesondere für kranke Personen mit Symptomen, unabhängig von der Infektion, die zum Schutze anderer zu Hause bleiben sollten. Es müssen grundsätzlich keine Testergebnisse mehr vorgelegt werden.
Im Bereich der Weiterbildung sollen am ersten Tag der Veranstaltung alle Teilnehmenden getestet sein. Ein (Selbst-)Test bzw. eine Selbstauskunft sind dazu ausreichend.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen oder bei Fragen zu Kursen, Seminaren oder Veranstaltungen direkt an die Ihnen bekannten oder auf dieser Website genannten BZB-Ansprechpartner*innen. Über eventuelle Änderungen informieren wir hier auf unserer Website.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.