Gefahrstoff Asbest: Der richtige Umgang bei Abbruch, Sanierung und Instandhaltung
Asbest gehört nach wie vor zu den gesundheitsgefährdenden Stoffen auf der Baustelle. Denn Asbest befindet sich nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums in etwa einem Viertel der vor 1993 erbauten Gebäude. Die Freisetzung der krankheitsverursachenden Stäube droht insbesondere bei Abriss- oder Umbauarbeiten. Rund 1.600 Menschen starben allein in 2017 an asbestbedingten Erkrankungen, so die Zahlen der 2. Auflage des Nationalen Asbest Profils (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)). Ausschließlich sachkundige Experten dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest durchführen. Entsprechende Lehrgänge (gem. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519, Anlage 3) bieten die Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) in Krefeld an.
Asbest ist ein Naturprodukt, das seit über 100 Jahren Verwendung in Industrie und Bau findet. Wenn es um Isolierung, Dauerhaftigkeit und Brandschutz ging, wurden Asbestprodukte in allen Bereichen eines Gebäudes genutzt. Nicht nur in Dämmmaterial und Rohren, sondern auch in Zement, Klebern, Spachtelmasse oder Bodenbelägen ist der beliebte Baustoff zu finden. Laut BAuA sind schätzungsweise immer noch über 37 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut, meist in Form von Asbestzement.
Erst seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten, denn sie verursachen lebensgefährdende Krankheiten wie Krebs oder Asbestose.
Ein sachgemäßer Umgang mit Asbestprodukten ist daher in der Gefahrstoffverordnung verankert. Bei den Arbeiten muss mindestens eine weisungsbefugte Person mit entsprechendem Sachkundenachweis vor Ort sein. Das Seminar „Asbest: Abbruch, Sanierung und Instandsetzung“ vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten sowie den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis, den Abbruch und die Sanierungsarbeiten an allen Asbestprodukten durchführen zu dürfen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des fünftägigen Lehrgangs gehören die Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren, die Verwendung des Baustoffs, Vorschriften und Regelungen für den Umgang, personelle Anforderungen und sicherheitstechnische Maßnahmen. Der vereinfachte Sachkundenachweis (gem. TRGS 519, Anlage 4), der ausschließlich für Tätigkeiten an Asbestzementprodukten benötigt wird, ist mit dem Seminar bereits abgedeckt. Die schriftliche Abschlussprüfung findet vor einem anerkannten Prüfungsausschuss nach TRGS 519 unter Vorsitz der Bezirksregierung Düsseldorf statt und bescheinigt das erworbene Wissen mit einem Sachkundezeugnis.
Kurzentschlossene haben die Gelegenheit, den Lehrgang vom 17. – 21. August 2020 in Krefeld wahrzunehmen oder alternativ vom 9. – 13. November 2020. Weitere Termine finden in 2021 statt. Die Anmeldung erfolgt HIER oder direkt bei der Ansprechpartnerin Dr. Annemarie Gatzka unter 02151 5155-33 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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