Zusätzliche Termine "Fortbildung für Asbest-Sachkundige"
Erhöhte Nachfrage nach Fortbildungslehrgang.
Es ist inzwischen sechs Jahre her, dass die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 in einem wichtigen Punkt geändert wurde.
Die zunächst unbefristet erworbene Sachkunde für die Durchführung von Tätigkeiten an Asbest, wurde ab Stichtag 01.07.2016 nur noch für sechs Jahre ausgesprochen. Seit diesem Zeitpunkt müssen nun alle Sachkundigen innerhalb von sechs Jahren eine Fortbildung nachweisen, um die Sachkunde weiterhin beizubehalten. Personen, die vor diesem Datum ihre Sachkunde erworben hatten, erhielten eine Übergangsfrist und kommen jetzt ebenfalls in den Sechsjahresrhythmus, in dem sie eine Fortbildung absolvieren müssen.
Aus diesem Grund ist die derzeitige Nachfrage nach entsprechenden Fortbildungslehrgängen so stark gestiegen, dass die BZB zusätzliche Lehrgangstermine anbieten.
Dabei stehen Interessierten, die ihre Sachkunde bis Mitte des Jahres auffrischen müssen, Zusatzangebote zur Verfügung, die unter den nachfolgenden Links zu finden sind:
- Fortbildung für Sachkundige der Anlage 3 der TRGS 519
- Fortbildung für Sachkundige der Anlage 4 der TRGS 519
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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