Info an Betriebe: Umstellung der ÜLU-Zeitpläne
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen von Vorstand und Geschäftsführung teilen wir Ihnen mit, dass die ursprünglichen und lange veröffentlichten Zeitpläne ihre Gültigkeit verloren haben. Daher haben wir diese zu Beginn der CORONA – Pandemie sofort deaktiviert. Als Basis dafür galt der Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vom 15.03.2020. Damit einhergehend gab es ein generelles „Durchführungsverbot" für sämtliche Aktivitäten außerschulischer Bildungsanbieter, also auch für die BZB bis zum 03.05.2020. Am 28. April wurde dann befristet bis 03.05.2020 eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von überbetrieblichen Lehrgängen in der Form erteilt, dass die Lehrgänge unter verschärften Hygienebedingungen stattfinden dürfen, sofern noch in diesem Jahr die Abschlussprüfungen stattfinden und die Lehrgänge hierfür relevant sind. Im Zuge dessen haben wir mit der Handwerkskammer Düsseldorf zunächst die neuen Prüfungstermine für die Facharbeiter- und Gesellenprüfungen festgelegt. Erst danach war es uns möglich, die Blöcke für das 2. und 3. Ausbildungsjahr festzulegen. Da wir davon ausgehen, dass der „letzte“ ÜLU-Block zur Prüfungsvorbereitung besonders wichtig ist und vor allem im Interesse der Auszubildenden ist, mussten wir kurzfristig die Pläne ändern. Aufgrund der äußerst kurzen Vorbereitungszeit und nicht vorhersehbarer Entwicklungen im Rahmen offizieller Erlasse und Verordnungen war es uns schlicht nicht möglich, im Vorfeld alle Betriebe und Verbände zu beteiligen, so dass wir auf Basis eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses die Änderungen kurzfristig umgesetzt haben.
Uns ist natürlich bewusst, dass die kurzfristige Änderung Ihre betrieblichen Einsatzplanungen der Auszubildenden oftmals stark behindert, wir hier allerding im Sinne der Auszubildenden so verfahren mussten, um noch „ÜLU-Blöcke“ zur Prüfungsvorbereitung umzusetzen. Es war uns leider nicht eher möglich, dies mit den Ausbildungsbetrieben im Vorfeld abzustimmen, da wir de facto selbst keinerlei Planungssicherheit oder Vorbereitungszeit hatten und die rechtliche Basis nicht vorhanden bzw. absehbar war.
Wir hoffen dennoch auf Ihr Verständnis, Ihre Kooperationsbereitschaft und versuchen alles, die Auszubildenden bestmöglich unter den erschwerten Hygienebedingungen zu unterweisen. Auch wir wissen erst seit dem 02.05.2020, dass wir ab dem 04.05.2020 wieder unsere Einrichtungen öffnen dürfen. Diese Situation ist auch für uns nicht einfach, dennoch sind wir davon überzeugt, im Sinne der Auszubildenden das Bestmögliche im Hinblick auf die Prüfungen zu erreichen. Die aktuellen Zeitpläne finden sie HIER bzw. im Reiter Ausbildung unter dem jeweiligen Gewerk.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung und bitten nochmals um Nachsicht und Verständnis für die sehr kurzfristigen Einladungen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Murauer
BZB-Geschäftsführer