Fachkräftemangel – Was kann ich als Betrieb tun?
Wenn es keine Fachkräfte gibt, muss man entweder ausbilden oder eigene Mitarbeiter durch eine Weiterbildung zur Fachkraft machen. Darüber hinaus können Unternehmen Menschen ohne Berufsabschluss als teilqualifizierte Bauhelfer beschäftigen, um das Personal im eigenen Unternehmen zu verstärken und andere Mitarbeiter zu entlasten. Und hier setzen gleich zwei Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit an! Zum einen kann man eigenes Personal weiterbilden und zum anderen kann man arbeitslose Geflüchtete einstellen und weiterbilden.
- Wegebau
Mit diesem Programm der Bundesagentur für Arbeit können Umschulungen und Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung einer Umschulung ist, dass sie mindestens 16 Monate dauert und zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.
Der/die geförderte Arbeitnehmer/-in muss geringqualifiziert sein. Dies bedeutet, dass entweder kein verwertbarer Berufsabschluss vorliegt oder der/die Arbeitnehmer/-in mindestens vier Jahre in einer un- oder angelernten Tätigkeit gearbeitet hat.
WICHTIG: Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Bei Umschulungen und berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen werden die Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss für seinen freigestellten Mitarbeiter zwischen 50 und 100 Prozent erhalten. Weiterbildungen zur Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Kenntnisse müssen mindestens vier Wochen dauern. Die Lehrgangskosten werden in Höhe von 50 bis 100 Prozent übernommen. Die Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße und dem Alter des Beschäftigten. Grundsätzlich wird aber gefördert, wenn der Betrieb unter 250 Beschäftigte hat. Also fast jeder Betrieb des Handwerks. - Kommit
Mit dem Förderprogramm "Kommit" sollen Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus und Asylanten die Chance erhalten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen und parallel eine fachliche Weiterbildung zu absolvieren. Die BA fördert Unternehmen, die Menschen aus diesem Personenkreis einstellen durch Arbeitsentgeltzuschüsse und Pauschalen zur Sozialversicherung für die weiterbildungsbedingten Freistellungszeiten und trägt die Kosten für die berufsfachliche Weiterbildung, z.B. in einer Teilqualifizierung.
Die hier vorgestellten Förderprojekte sollen sie als Handwerksunternehmen dabei unterstützen, kurzfristig Arbeitskräfte zu finden und diese auch fachlich zu qualifizieren. Sogar bis zum anerkannten Berufsabschluss, also zur Fachkraft. Die BZB beraten Sie gerne. Wir haben auch direkt die passenden Qualifizierungsangebote.
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