Programme für Flüchtlinge und Zugewanderte
Wenn geflüchtete und zugewanderte junge Menschen eine berufliche Perspektive im Bauhandwerk finden, dann ist es ein Gewinn für beide Seiten.
Flüchtlingen und Geflüchteten stehen bedingt Förderungen beruflicher Weiterbildung zur Teilnahme an Umschulungen und modularen Teilqualifizierungen über einen Bildungsgutschein zu. Bei den Bildungszentren des Baugewerbes finden daher zusätzliche Maßnahmen zur beruflichen Orientierung mit begleitender Sprachförderung und Einführung in das deutsche Beschäftigungssystem und die Gesellschaft statt. Das Ziel dabei ist der Übergang aus der Maßnahme in eine Einstiegsqualifizierung oder direkt in eine Ausbildung.
Die Teilnehmer werden diesen Maßnahmen durch die örtlichen Integrationpoints der Bundesagenturen und Jobcenter zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach geklärtem Aufenthaltsstatus und Registrierung des Flüchtlings im jeweiligen Integrationpoint.
Berufsorientierung für Flüchtlinge & Zugewanderte (BOF)
Mit der „Berufsorientierung für Flüchtlinge - BOF“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten junge Geflüchtete und Zuwanderer vertiefte Einblicke in Ausbildungsberufe des Handwerks. Während der gesamten Maßnahme, die zwischen 13 und 26 Wochen dauert, werden sie fachsprachlich qualifiziert und von einem Projektbegleiter individuell unterstützt. BOF gliedert sich in eine allgemeine berufliche Orientierungsphase, Werkstatt- und Praxistage, welche in Lehrwerkstätten in geschütztem Raum stattfinden, und eine anschließende Betriebsphase.
Den Interessen und Stärken entsprechend erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, während der Praxistage in bis zu drei Berufe zu schnuppern. In den BZB beschäftigen sie sich mit den drei Berufsbereichen Bau, Farbe und Holz. Im Anschluss gehen die jungen Menschen in die Praktikumsphase und lernen ihren Wunsch-Ausbildungsberuf intensiver kennen. Die Maßnahme ist ebenso für Betriebe interessant, denn über das Angebot von Praktika im Rahmen der Betriebsphase lernen sie ihre Auszubildenden von morgen kennen.
Zugangsvoraussetzungen:
- Der Aufenthaltsstatus muss einer der folgenden sein:
a) Zugewanderte/r – ohne deutschen Pass
b) Asylbewerber/in
c) Geduldete/r mit Arbeitsmarktzugang
d) Asylberechtigte/r
e) Anerkannter Flüchtling - Mindestalter 18 Jahre
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
- Interesse an einer Ausbildung im Bauhandwerk. Gerne mit erster Berufserfahrung oder Praxis aus einer vorhergehenden Maßnahme.
BZB Krefeld


Beratungszeiten
Mo-Fr von 08:00 - 16:00 Uhr