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Gemeinsam stark sein und aus Fehlern anderer lernen!

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Zertifizierung zum Fachbetrieb nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) –
Jetzt alles aus einer Hand!

Zukünftig bieten die Bildungszentren des Baugewerbes e. V. die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb als Komplettleistung an.

 

In Kooperation mit der Sachverständigen-Organisation envisafe EXPERTS KG, Essen  Zertifizierungsstelle 
für die Anerkennung zum WHG-Fachbetrieb
  begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum WHG-Fachbetrieb beginnend bei den erforderlichen Schulungen, über die Antragstellung, bis hin zur Zertifikatsübergabe und sind auch bei den notwendigen Folgeschulungen Ihr kompetenter Bildungspartner. 

 

 

                                                

Was Sie wissen müssen

Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, dass Betriebe, die Tätigkeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ausüben eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG vorweisen müssen.

Ebenso sind Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dafür verantwortlich, ausschließlich WHG-zertifizierte Betriebe für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten zu beauftragen.

Welche Tätigkeiten gehören dazu?

  • Einbauen
  • Aufstellen
  • Instandhalten
  • Reinigen

von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

 

Welche Anlagen gehören dazu?

Hier eine exemplarische Auswahl:

  • Heizölbehälter
  • Tankstellen (auch Betriebstankstellen)
  • Galvanikanlagen
  • JGS-Anlagen (Jauche-Gülle-Silage)
  • Rohrleitungen
  • u. a.

 

Welche Voraussetzung muss der Betrieb für die Zertifizierung erfüllen?

  • Der Betrieb muss mindestens einen Mitarbeiter, der eine weisungsbefugte Funktion ausübt, als verantwortliche Person bestellen. Diese Person muss an einem Lehrgang zur "betrieblich verantwortlichen Person" teilnehmen und die bestandene Prüfung nachweisen.
  • Der Betrieb muss über die erforderlichen Geräte und Ausführungsteile für die angestrebten Tätigkeiten verfügen.
  • Der Betrieb muss einen Überwachungsvertrag  mit einer Sachverständigen-Organisation oder einer Gütegemeinschaft abschließen, die ihn zertifiziert

 

Ihr Weg zum zertifizierten Fachbetrieb nach WHG
Ihr Ziel in fünf Schritten erreichbar– wir begleiten Sie!

Schritt 1:

Zunächst benennen Sie mindestens eine betrieblich verantwortliche Person und lassen sie diese schulen.
Schulungen für die grundlegenden Tätigkeiten bieten wir mehrmals im Jahr an.

Dazu gehören:

Alle angebotenen Schulungen umfassen immer die Tätigkeit "Reinigen" aber auch die Tätigkeiten "Beschichten" und "Verfugen", so dass Betriebe, die lediglich diese Tätigkeiten durchführen wollen, Ihre verantwortliche Person an allen drei Veranstaltungen teilnehmen lassen könnten.

Schritt 2: 

Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss stellen Sie den Antrag auf Zertifizierung.

Schritt 3:

Sie lassen Ihr eingesetztes Personal in der Handhabung der einzusetzenden Produkte, für die ein baurechtlicher Verwendungsnachweis vorliegt, schulen.
(Produktschulung des Herstellers).

Schritt 4: 

Daran anschließend erfolgt die Überprüfung in Ihrem Betrieb. Wir begleiten Sie bei der Terminfindung 

Schritt 5: 

Abschluss des Überwachungsvertrags.

 

Damit haben Sie das Ziel erreicht und erhalten das Zertifikat, welches Ihren Betrieb als Fachbetrieb nach WHG ausweist.

Das Zertifikat wird für zwei Jahre ausgestellt (gem. § 62 Abs. 1 AwSV). In dieser Zeit muss das eingesetzte Personal regelmäßig (jährlich) an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Die betrieblich verantwortliche Person muss mindestens alle zwei Jahre an einer Schulung teilnehmen.

Auch dabei begleiten wir Sie durch geeignete Angebote.

  • Fortbildung für WHG-Fachbetriebe, Trainer eingesetztes Personal
    der zweitägige Lehrgang erfüllt die Mindestanforderung, die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre zu schulen. Gleichzeitig wird  der Teilnehmer mit dem erforderlichen Know-How ausgestattet, die Schulung des eingesetzten Personals selber vornehmen zu können
  • WHG-Fachbetrieb – Auffrischung AwSV
    der eintägige Lehrgang erfüllt die Mindestanforderung, die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre zu schulen.
  • Trainer zur Ausbildung des eingesetzten Personals
    der eintägige Lehrgang befähigt den Teilnehmer, die Schulung des eingesetzten Personals selber vornehmen zu können.

Alle Lehrgänge bieten wir mehrfach pro Jahr. Alle erfüllen die Anforderungen an Schulungen nach AwSV.

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