Asbest- und Asbestzementprodukte gehören immer noch zu den häufigsten Schadstoffen, die bei Sanierungen aber auch bei Abbruch- und Instandsetzungsarbeiten in und an Gebäuden anzutreffen sind.

Für diese Auftragsarbeiten, die sogenannten ASI-Arbeiten, darf trotz Herstellungs- und Verwendungsverbot mit Asbest umgegangen werden, allerdings nur unter streng kontrollierten Auflagen. Zum einen sind solche Arbeiten der zuständigen Behörde zu melden: In Nordrhein-Westfalen sind das die Bezirksregierungen, denen mindestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn eine formelle Mitteilung u. a. über Begin, Dauer und Umfang der geplanten Tätigkeiten zur Kenntnis vorzulegen ist. Zum anderen dürfen solche Tätigkeiten nur unter Aufsicht einer besonders qualifizierten Person durchgeführt werden, die ständig auf der Baustelle anwesend sein muss.

In den gesetzlichen Vorschriften, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln – im Speziellen der TRGS 519 – ist die erforderliche Qualifikation durch die Anlagen 3 bzw. 4 beschrieben.

Die BZB in Krefeld bieten die notwendigen Schulungen für beide Umfänge viermal pro Jahr an und konnten auch beim letzten Seminar im Zeitraum 14. – 16. Mai 2019 20 neue Sachkundige nach erfolgreich bestandener Prüfung in die Praxis entlassen.

Die nächsten Lehrgänge im BZB Krefeld finden im September statt. Fragen rund um das Thema Schadstoffsanierung und Asbest im Speziellen beantwortet Ihnen gerne Ihre Ansprechpartnerin Dr. Annemarie Gatzka.

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