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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BZB Akademie 

Grundlage für die Durchführung unserer Leistungen im Bereich der Erwachsenenbildung sind die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen: 

§ 1       Anmeldung 

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. bei einer entsprechenden online-Anmeldung ist die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers an dem Lehrgang erfolgt. Jede Anmeldung wird von uns schriftlich bestätigt und ist damit für beide Teile verbindlich.  

§ 2       Rücktritt / Kündigung      

  1. Der Anmelder kann ohne Kostenaufwand vom Vertrag bis längstens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung bei der BZB Akademie maßgeblich. Der Anmelder kann bis zum Beginn der Veranstaltung die angemeldeten Teilnehmer durch andere ersetzen, ohne dass hierdurch für ihn Mehrkosten anfallen. 
  2. Die BZB können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die vorgesehenen Dozenten, Referenten oder Lehrkräfte ausfallen und Ersatz nicht beschafft werden kann oder im Falle höherer Gewalt. Der Rücktritt ist unverzüglich vor Beginn der Veranstaltung dem Anmeldenden gegenüber zu erklären und bei fernmündlicher Erklärung umgehend schriftlich zu bestätigen.
  3. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden dem Anmelder zurück erstattet. Im Übrigen sind ein Rücktritt oder eine Kündigung vor oder während der Dauer des Lehrgangs ausgeschlossen. Soweit die BZB dadurch Aufwendungen ersparen, dass angemeldete Teilnehmer ausfallen, werden diese dem Anmelder nach Abschluss des Lehrgangs erstattet.
  4. In Ausnahmefällen behalten sich die BZB den Wechsel von Referenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.   

§ 3       Unterbringung

Dem BZB Krefeld ist ein Gästehaus mit einer beschränkten Anzahl von Zimmern angegliedert. Wir sind satzungsgemäß verpflichtet, Zimmer bevorzugt an unsere meist noch jugendlichen Lehrlinge sowie Lehrgangsteilnehmer zu vergeben. Es ist deshalb unter Umständen nicht möglich, alle Buchungen bzw. Übernachtungswünsche zu  berücksichtigen. Ihre Buchung wird nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Unterbringung im Gästehaus besteht nicht.

Die Bearbeitung einer gewünschten Unterbringung ist nur möglich, wenn auf der Anmeldung vermerkt ist, ob Sie ein Einzel- oder Doppelzimmer wünschen. Ebenso sind die Nennung der Anzahl und das Datum der Übernachtungen notwendig. Alle Zimmer     verfügen über ein eigenes Bad mit Dusche und WC. Unser Gästehaus bietet Ihnen ein breit gefächertes Freizeitangebot mit Tischtennis- und TV-Räumen,  Billard, Flipper- und Fitnessraum und einiges mehr. Mit allen Einrichtungen und Geräten ist sorgfältig umzugehen. Eventuell vorhandene oder eintretende Schäden sind unverzüglich zu melden. 

Da für die Lehrlinge im Gästehaus ein Alkoholverbot besteht, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Verbot aus Praktikabilitätsgründen auch für erwachsene Weiterbildungsteilnehmer verbindlich ist. 

Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. 

Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne eine entsprechende Preisliste zu.

Für den Fall, dass Sie ein Hotel bevorzugen oder unser Gästehaus ausgebucht ist, verweisen wir Sie gerne auf das Hotelverzeichnis der Stadt Krefeld.  

§ 4       Lehrgangskosten und Verpflegung

  1. Die Lehrgangskosten werden vor Lehrgangsbeginn ohne jeden Abzug fällig, sofern in    der Rechnung nicht spätere Fälligkeitsdaten für Teilbeträge ausgewiesen sind. 
  2. Eine Teilnahme am Lehrgang ist nur möglich bei vorheriger Begleichung der Rechnung. Sollte in Einzelfällen eine Vorab-Überweisung nicht möglich sein, ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten. Ansonsten kann keine Teilnahme am Lehrgang erfolgen.      
  3. Da für Teilnehmer über 27 Jahren die Verpflegungskosten mehrwertsteuerpflichtig sind, erhöhen sich die Nettopreise für diesen Personenkreis um den jeweils   geltenden Mehrwertsteuersatz, zurzeit 7 %.  

§ 5       Geförderte Teilnehmer            

Für Teilnehmer, die über die Arbeitsagentur gefördert werden, gelten abweichende Regelungen, die in einem Teilnehmervertrag vereinbart werden.  

§ 6       Sonstiges            

Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird bei allen Seminaren und Lehrgängen vorausgesetzt (ausgenommen englischsprachige Kurse).Die spezifischen Teilnahmevoraussetzungen bei den einzelnen Lehrgangsbeschreibungen sind zu beachten. Die angegebenen Seminarinhalte werden – soweit möglich – vermittelt. Änderungen, die sich aus organisatorischen oder technischen Gründen ergeben, bleiben vorbehalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der angebotenen Seminare und Lehrgänge. Die BZB Akademie behält sich vor, Lehrgangsdauer, Lehrpläne, Gebühren und Termine bei Erfordernis zu ändern.  

§ 7       Gerichtsstand            

Gerichtsstand ist Krefeld.  

Krefeld, im Juli 2011