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Fortbildung für eingeschränkt Bauvorlageberechtigte

Verpflichtung gem. § 67 Absatz 4a §6 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (HandwerkBau-VO NRW)

Inhalt

Nach § 67 Absatz 4a Satz 5 BauO NRW 2018 sind die in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten eingetragenen Personen dazu verpflichtet, sich jährlich in den Bereichen der öffentlich-rechtlichen Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens sowie in den zivilrechtlichen Grundlagen des Planens und Bauens (Anlage 3, Teil I und II DVO BauKaG NRW) fortzubilden.

Der 16-stündige Lehrgang dient zum Nachweis der verpflichtenden jährlichen Fortbildung aller eingetragenen oder antragsberechtigter Personen, die in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragen sind oder sich noch eintragen lassen wollen.

Zielgruppen

Angesprochen sind alle Personen, die bereits als eingeschränkt Bauvorlageberechtigte gelistet sind sowie alle Personen, die bereits die Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeister gem. HandwerkBau-VO NRW absolviert haben.

Schwerpunkte

  • Projektorientierter Erfahrungsaustausch

  • Beispielhafte Fallbesprechungen der Beantragungspraxis auf Basis aktueller Rechtsprechung inkl. Urteilen und Handlungsempfehlungen

  • Neuerungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens

  • Neuerungen im Bereich zivilrechtlicher Grundlagen des Planens und Bauens

  • Erfahrungsaustausch und Netzwerkarbeit zum Anerkennungsverfahren zur Listung im Verzeichnis der IK-Bau NRW

Nutzen

Der Lehrgang dient zur Vorlage bei der Ingenieurkammer-Bau NRW zur Bestätigung der Eintragungsberechtigung gem. der Verordnung über die Voraussetzungen nach § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Sonstiges

In Bezug auf die baurechtlichen Inhalte legen wir Wert auf die Aktualität des zu vermittelnden Fachwissens in Kombination mit realen Praxisbeispielen der Rechtsprechung. Dafür schaffen die Anwälte für Bau- und Immobilienrecht der Kanzlei GTW mit ihrer Fachkompetenz den entscheidenden Mehrwert für eingeschränkt Bauvorlagenberechtigte.

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Termine

Aktuell bieten wir für dieses Seminar keine Termine an.

Referenten

  • Eva Strotdrees GTW Rechtsanwälte, Düsseldorf Rechtsanwältin
  • Dummy Foto Referent
    Eleni Kargidou GTW - Anwälte für Bau- und Immobilienrecht Rechtsanwältin
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