Unser Rabattmodell für Weiterbildungen besteht aus einem Frühbucher-, einem Mitglieder- sowie einem Leistungsrabatt und lässt sich prägnant mit 3×5 beschreiben: Drei Rabattarten mit jeweils fünf Prozent Nachlass – eine attraktive Möglichkeit, bei der Buchung von Weiterbildungen zu sparen.
Bei Buchung eines Kurses bis zu 8 Wochen vor dem ersten Lehrgangstag gewähren wir einen Bonus von 5 % auf den Lehrgangspreis. Ausgenommen hiervon sind „Meisterschulen“.
Mitgliedern der nachfolgenden Verbände oder Institutionen gewähren wir bei Nennung der jeweiligen Mitgliedsnummer und Vorliegen einer verbindlichen Buchung unseren Mitgliederrabatt in Höhe von 5 % auf den Lehrgangspreis. Wir rechnen ehemaligen BZB-Azubis bis 3 Jahre nach Abschluss Ihrer Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung automatisch einen Rabatt von 5 % auf die Kursgebühr an.
BGIB – Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.
bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.
BVFS – Bundesverband Freier Sachverständiger e. V.
BZB – Bildungszentren des Baugewerbes e. V.
DA – Deutscher Abbruchverband e. V.
DHBV – Deutscher Holz- & Bautenschutzverband e. V.
GBA – Gütegemeinschaft Brandschutz im Ausbau e. V.
GUEP – Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V.
Innungsmitglied im Bauhauptgewerbe o. Mitglied in einer Dachdeckerinnung
LIB NRW – Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e. V.
VdRK – Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e. V.
Werden drei oder mehr Teilnehmer von einer Firma oder Institution zu einem Kurs angemeldet und nehmen auch teil, erhält der Rechnungsempfänger automatisch einen Rabatt von 5 % der Kursgebühren.
Bitte beachten Sie, dass der Mitgliederrabatt nicht gewährt wird, sofern für ausgewählte Kurse bereits Sonderpreise angegeben sind. Im Falle mehrerer Mitgliedschaften kann der Rabatt nur einmal gewährt werden.
Der Mitgliederrabatt der BZB kann für Neumitglieder nur in Verbindung mit einem verbindlichen Kursbesuch berechnet werden.
Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister oder auf andere anerkannte Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung anerkannte Erstausbildung (z. B. Gesellenprüfung) oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Bürger aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland leben und arbeiten, können nach dreijähriger Erwerbstätigkeit ebenfalls Aufstiegs-BAföG beantragen. Gefördert werden Lehrgänge, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im Sinne des BBiG oder der HWO vorbereiten.
Dies sind insbesondere:
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
Fortbildung für anerkannte Fortbildungsabschlüsse, z. B. Betriebswirt / -in (HWK), Geprüfter Polier (HWK)
Zweitfortbildung, wenn z. B. im ersten Beruf aus wichtigem Grund nicht mehr gearbeitet werden kann.
Gefördert werden:
die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für die im Rahmen der Fortbildung anfallenden Maßnahmen (Maßnahmenbeitrag) als Zuschuss und, falls gewünscht, als zinsgünstiges Darlehen
bei Vollzeitseminaren auch die Kosten für den Unterhalt (Unterhaltsbeitrag mit Familienkomponente) als Zuschuss und, falls gewünscht, als Darlehen.
Detaillierte Informationen und Anträge zum Meister-BAföG bekommen Sie hier:
HWK-Infocenter
Tel.: 0211 8792 - 423 / - 424
www.aufstiegs-bafoeg.de
In Nordrhein-Westfalen können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eine Prämie beantragen: Mit € 2.500 für die erfolgreich abgeschlossene Prüfung setzt die Landesregierung ein Zeichen und stärkt die Aufstiegsfortbildung im Handwerk. Die Meisterprämie ist ein Baustein der Fachkräfteoffensive NRW.
Am 01. Februar 2026 startete in NRW der Bildungsscheck 2.0 – ein staatlicher Zuschuss zur Unterstützung beruflicher Weiterbildungen. Damit bietet das Land NRW gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine attraktive Förderung für alle, die ihre Kompetenzen weiterentwickeln wollen.
Das modernisierte Förderprogramm will Beschäftigte gezielt bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen und sie bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorbereiten. Gefördert werden unter anderem qualifizierende Kurse, fachspezifische Schulungen sowie Weiterbildungen, die den Erwerb zusätzlicher beruflicher Kompetenzen ermöglichen.
Mit der neuen Förderrunde wird das bestehende Angebot nicht nur fortgeführt, sondern gezielt weiterentwickelt. Dadurch sollen noch mehr Menschen Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erhalten.
Förderung von 50 % der Weiterbildungskosten – bis maximal 500 € pro Jahr
Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden
Antragstellung muss digital vor Kursbeginn über das ESF-Onlineportal erfolgen
Beantragung ausschließlich eines individuellen Bildungsschecks
Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt max. 50.000 €
geplante Weiterbildung hat einen klaren beruflichen Bezug zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit – alle BZB-Seminare sind darauf ausgerichtet
Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks NRW für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Bereits ausgegebene Bildungsschecks NRW können noch bis März 2029 erstattet werden. Ab Februar 2026 startete die neue Förderung.
Alle weiteren Infos finden Sie unter mags.nrw/bildungsscheck.