Viele weiße Fragezeichen und ein blaues Fragenzeichen aus Holz, Copyright: keine Angaben

FAQ

Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann sind wir gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!

Einen Hotelführer für Krefeld in PDF Form finden Sie hier.
Eine Hotel-Übersicht für Wesel finden Sie hier.

Ja Sie können trotzdem teilnehmen - bekommen Ihr Zertifikat/ Teilnahmebescheinigung jedoch erst dann ausgehändigt, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Sie müssen nichts mitbringen. Sie bekommen alles Notwendige von uns gestellt. Ausnahme: Praxislehrgänge. Hier müssen Sie Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung mitbringen.

Nach Rechnungserhalt haben Sie 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Die Rechnung wird ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn verschickt.

Ja, eine Barzahlung der Lehrgangsgebühren ist grundsätzlich möglich.

Parken BZB Krefeld: Am BZB Krefeld können Sie bequem vor der Haustür parken, jedoch sind die Parkplätze begrenzt. Ca. 300m vom BZB Krefeld entfernt gibt es einen großen Parkplatz (hier befindet sich u.a. FitX), den Sie ebenfalls nutzen können.

Parken BZB Wesel: Parkplätze am BZB Wesel begrenzt vorhanden. Im Industriegebiet können Sie in den Nebenstraßen parken.

Unsere Produktmanager*innen stehen Ihnen bei Fragen rund um die Lehrgangsinhalte gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an.

Grundsätzlich: Leider nein. Das Gästehaus ist für die Auszubildenden reserviert.

Ja, das ist möglich. In NRW haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr – bei zwei aufeinanderfolgenden Jahren sogar bis zu zehn Tage. Der Bildungsurlaub dient der beruflichen und persönlichen Weiterbildung – vorausgesetzt, ein anerkannter Bildungsträger führt das Seminar durch. Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind von der Bezirksregierung Düsseldorf als Bildungseinrichtung offiziell bestätigt. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und in der Regel spätestens vier Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber einzureichen. Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt weitergezahlt, die Kurskosten trägt der Arbeitnehmer selbst.

Leitfaden „Bildungsurlaub NRW“

Liste der anerkannten Einrichtungen (Bezirksregierung Düsseldorf)

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