Grundlage für die Durchführung unserer Leistungen im Bereich der Erwachsenenweiterbildung, der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (§ 13) und der Unterbringung von Auszubildenden (Lehrlingen) / Berufsschülern im BZB - Gästehaus (§ 14) sind die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. bei einer entsprechenden Online-Anmeldung ist die verbindliche Anmeldung des Teilnehmenden an dem Lehrgang / Seminar / Online-Schulung erfolgt. Eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vorliegenden AGB an den hierfür gekennzeichneten Stellen der schriftlichen oder der online-Anmeldung akzeptiert werden. Jede Anmeldung wird von uns schriftlich bestätigt und ist damit für beide Seiten verbindlich. Mit der Anmeldung bzw. Unterschrift erkennt der Anmeldende bzw. der Teilnehmende diese Teilnahme- & Zahlungsbedingungen an. Mit der Anmeldung eines Teilnehmenden sind sowohl die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Anmeldenden als auch des Teilnehmenden erforderlich. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des abgeschlossenen Vertrages sowie für berechtigte Interessen der BZB i.S. der DSGVO verwendet. Ohne diese Daten kann der zustande kommende Vertrag nicht durchgeführt werden (z. B. Rechnungsstellung, Teilnahmebescheinigung, etc.). Kunst– oder Pseudonamen sind unzulässig und berechtigen nicht zur Teilnahme an Schulungen. Der Anmeldende stellt sicher, dass das Einverständnis der angemeldeten Person(en) zur Übermittlung und Verwendung seiner Daten hierfür vorliegt. Im Übrigen gelten die auf der BZB Website einzusehenden Datenschutzbestimmungen.
Teilnehmende ausgewählter Lehrgänge erhalten nach ihrer Zustimmung und der Zustimmung der anderen Teilnehmenden in Listenform Kontaktdaten der anderen Teilnehmenden des gleichen Lehrgangs, um diese für evtl. gewünschte weitergehende Kontaktaufnahmen und einen Informationsaustausch untereinander im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung nutzen zu können. Eine Ablehnung der Weitergabe von Kontaktdaten schränkt die Möglichkeit der Teilnahme an den Schulungen nicht ein. Die BZB nutzen die Teilnehmerlisten auch zum Nachweis gegenüber privaten und öffentlichen Auftraggebern / Aufsichtsbehörden sowie für interne Zwecke (z.B. Übersicht der Schulungsteilnehmenden, Erfüllung der Voraussetzungen für evtl. Folgeschulungen oder staatliche Förderungen, Auslastungsgrad der Schulungen, Inhalte und Themenschwerpunkte, Folgetermine, Aufbauschulungen, Schulungsnachweis, Rechnungsstellung etc.).
Die Teilnehmenden an Schulungen willigen ein, dass sie zum Ausstellen personengebundener Zertifikate in der Regel folgende Daten angeben müssen, die ggf. auch an Dritte, BZB-beaufsichtigende oder kooperierende Stellen, weitergegeben werden müssen:
Name und Vorname
Geburtsort und Geburtstag
Die BZB sichern zu, dass diese Daten ausschließlich zur Erstellung der Zertifikate verwendet werden. Bei fehlenden Angaben der Teilnehmerdaten werden keine Zertifikate ausgestellt. Die kundenseitig verantwortliche Person der Inhouse-Schulung sichert zu, dass dieser Sachverhalt allen Teilnehmenden der Veranstaltung im Vorfeld bekannt gemacht wird und die Teilnehmenden mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste diese AGB akzeptieren. Für Onlineseminare oder Hybridveranstaltungen gelten zusätzlich die Bestimmungen unter § 4.4.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Hierzu senden die BZB mit der Bestätigung der Lehrgangsdurchführung eine Rechnung an die bei der Anmeldung hinterlegte Rechnungsadresse zu. Eine Teilnahme am Kurs ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Rechnung im Vorfeld beglichen wurde. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse und Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt ab dem 01.11.2022 für Neukunden ausschließlich in elektronischer Form. Daher ist zwingend eine E-Mail-Adresse bei der Anmeldung anzugeben.
Die Anmeldung zum Lehrgang kann ohne Kostenaufwand bis längstens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist schriftlich zu erklären. Für die Einhaltung der Frist ist der schriftliche Eingang der Erklärung beim BZB maßgeblich. Angemeldete Teilnehmende können durch andere ersetzt werden, ohne dass hierdurch Mehrkosten anfallen. Die Regelungen des § 1 gelten entsprechend. Bei Kündigungen innerhalb der Drei-Wochen-Frist vor Lehrgangsbeginn ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.
Die BZB können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die vorgesehenen Dozenten, Referenten oder Lehrkräfte ausfallen und Ersatz nicht beschafft werden kann oder im Falle höherer Gewalt bzw. behördlicher Auflagen. Der Rücktritt ist durch die BZB unverzüglich vor Beginn der Veranstaltung dem/der Anmeldenden gegenüber zu erklären und bei fernmündlicher Erklärung zusätzlich umgehend schriftlich zu bestätigen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden dem / der Anmelder*in dann zurückerstattet. Ein Rücktritt oder eine Kündigung sind vor oder während der Dauer des Lehrgangs durch die BZB oder die Teilnehmenden ausgeschlossen. In Ausnahmefällen behalten sich die BZB den Wechsel von Referenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.
Die schriftlich von den BZB bestätigten Raumvermietungen (Seminarräume / Werkhallen) können bis zu 2 Wochen vor dem ersten Tag der Anmietung kostenfrei storniert werden. Bis 4 Tage vor dem ersten Tag der Anmietung werden 20 % der vereinbarten Miete zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer, ab dem 3. Tag vor dem ersten Tag der Anmietung 80 % der vereinbarten Miete zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer berechnet. Weitere Kosten entstehen bei der Stornierung nicht.
Die BZB führen die Veranstaltungen mit Lehrenden durch, die über eine entsprechende Qualifikation für das zu vermittelnde Fachgebiet verfügen. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine konkrete, vom Teilnehmenden benannte Fachkraft besteht nicht. Die BZB behalten sich vor, entgegen den angekündigten Dozenten / Referenten / Lehrkräften auch Ersatzkräfte einzusetzen, sofern eine Verhinderung der ursprünglich vorgesehenen Personen gegeben ist.
Die angegebenen Seminarinhalte werden – soweit möglich – vermittelt. Änderungen, die sich aus organisatorischen oder technischen Gründen ergeben, bleiben vorbehalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der angebotenen Seminare und Lehrgänge. Die BZB behalten sich vor, Lehrgangsdauer, Lehrpläne, Gebühren und Termine bei Erfordernis zu ändern.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, für Lehrgänge mit praktischen Lehrgangsinhalten, die geforderte Arbeitskleidung / Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mitzubringen. Bei fehlender Arbeitskleidung darf der Teilnehmende die Werkhallen nicht betreten. In Einzelfällen kann Arbeitskleidung durch die BZB gegen Gebühr bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Arbeitskleidung für die Teilnehmenden oder die Nachholung des entgangenen Lehrgangsinhaltes besteht nicht.
Zur Ausstellung von Zertifikaten wird eine zeitliche Mindestteilnahme / Anwesenheit vorausgesetzt. Eine Wiederholung oder Nachholung von Schulungsinhalten, an denen ein Teilnehmender aufgrund eines in seiner/ihrer Person liegenden Grundes nicht teilnehmen konnte, kann nicht beansprucht werden. Unabhängig von erforderlichen Zertifikaten können die Teilnehmenden auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Online-Schulungen können u. a. auch in Form von „Blended Learning“-Einheiten angeboten werden, d. h., es kann eine Mischung von Online-Teilen und Präsenz-Schulungen erfolgen. Zur Anerkennung der Schulungsteilnahme ist es in einem solchen Fall ebenfalls erforderlich, an beiden Einheiten teilgenommen zu haben.
§ 4.4.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Punkte gelten für alle Seminare oder Seminarteile, die online-basiert durchgeführt werden.
§ 4.4.2 Lernplattformen & Software
Die BZB nutzen zur Vermittlung von Online-Inhalten verschiedene Plattformen bzw. Softwareprogramme (nachfolgend „Tools“ genannt). Die entsprechenden Anbieter der hierfür erforderlichen Tools werden vom BZB unter Berücksichtigung sowohl der Wirtschaftlichkeit, der Zuverlässigkeit und Effizienz als auch der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgewählt. Eine Änderung der Angebotsplattformen behalten sich die BZB vor. Mit den entsprechenden Anbietern werden gemäß Artikel 28 DSGVO Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen, sodass die Sicherheit der für die Teilnahme zu erhebenden und zu verarbeitenden personenbezogenen Daten gewährleistet ist.
§ 4.4.3 Verhaltenskodex
Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, sich entweder nur nach direkter Aufforderung durch den/die Lehrgangsleiter*in oder nach Nutzung der Meldefunktion des Softwareprogramms (Symbol „Hand heben“) per Mikrofon zuzuschalten. Unangemessene bzw. störende Wortmeldungen können zum Ausschluss führen. Der Ausschluss erfolgt zu Lasten des Teilnehmenden. Der Mitschnitt bzw. die Aufzeichnung von Online-Schulungen durch die Teilnehmenden ist ausdrücklich nicht gestattet. Eventuelle Regressansprüche der BZB oder der Inhaber der Tools, aber auch von deren Ansprüchen gegenüber den BZB sind im Fall der Zuwiderhandlung von dem zuwiderhandelnden Teilnehmenden zu tragen. Die BZB behalten sich die Aufzeichnung bzw. den Mitschnitt von Online-Schulungen vor, um insbesondere den Nachweis im Rahmen der Vertragserfüllung über die Schulungsdurchführung, -teilnahme, -inhalte, Referentenabrechnungen etc. erbringen zu können, sowie um evtl. auftretende Fragen der Teilnehmenden auch nachträglich beantworten zu können.
Bei einer Online-Teilnahme ist zumindest die Angabe das Teilnehmernamens und des Vornamens erforderlich. Die Einstellung eines Bildes (Fotos) über eine Webcam in den Schulungsraum ist freiwillig und liegt im Ermessen des Teilnehmenden
§ 4.4.4 Technische Voraussetzung
Die Teilnahme an Online-Schulungen setzt die Erfüllung technischer Mindestanforderungen seitens der Teilnehmenden voraus. Entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik werden diese den potenziellen Teilnehmern bei der Anmeldung oder in den Lehrgangsbeschreibungen bereits mitgeteilt. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, diese Mindestanforderungen zu erfüllen. Werden diese Anforderungen aufgrund eines in der Verantwortung des Teilnehmenden liegenden Grund bis zum Beginn der Online-Schulung nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Schulungsgebühr.
Sofern eine Online-Verbindung während oder unmittelbar vor einer Schulung ohne Verschulden der BZB gestört oder unterbrochen wird, besteht für die Teilnehmenden kein Regressanspruch. Sofern eine solche Störung oder Unterbrechung durch den Netzbetreiber verursacht ist, werden die BZB baldmöglich einen neuen Online-Schulungstermin ansetzen und die Teilnehmenden über diesen neuen Termin informieren. Ist ein Teilnehmender an diesem Alternativtermin oder weiteren bereits bekannten Folgeterminen verhindert, so entfällt ebenfalls ein Regressanspruch. Eine Störung oder Unterbrechung aufgrund eines Problems in der Zuständigkeit der teilnehmenden Person (z. B. Hardwareproblem, Softwareproblem, LAN / WLAN-Verbindung) führt zu keinem Regressanspruch oder einem Anspruch auf einen Alternativtermin. Teilnehmende sind selbst dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu erfüllen, um die Online-Schulung nutzen zu können. Diese bestehen mindestens aus einem Computer/Tablet, einer stabilen Breitband-Internetverbindung und einem Internetzugang per Browser. Die Installation einer Software durch den Teilnehmenden ist nicht erforderlich, ebenso entstehen den Teilnehmenden keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung der Software, deren Installation oder für Lizenzen. Die Nutzung der Hardware (Computer / Tablet) erfolgt auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko.
§ 4.4.5 Zugangsdaten
Jede(r) Teilnehmende ist verpflichtet, etwaige Zugangsdaten (z. B. Links, Benutzername, Passwort, etc.) zur individuellen Nutzung der Onlineangebote geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 4.4.6 Anwesenheitsbericht / Teilnehmendenliste
Die BZB speichern Anwesenheitsberichte bzw. Teilnehmerlisten (bei Hybrid–Seminaren) in der Regel bis zu 2 Wochen digital, längstens jedoch bis zur Versendung von Zertifikaten, Teilnahmebescheinigungen oder der finalen Begleichung offener Rechnungen. Weitere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.
Als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB (Privatpersonen) haben Sie das Recht, die Anmeldung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Anmeldebestätigung durch die BZB (Vertragsabschluss). Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden hat und Sie daran teilgenommen haben. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die BZB mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Anschriften lauten: Bildungszentren des Baugewerbes e.V., Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld, oder akademie@bzb.de oder per Fax 02151 – 515589.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Es gilt das Datum des Eingangs bei den BZB.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Ein fristgemäßer Widerruf nach Beginn einer Veranstaltung gilt nur für die Zukunft, d. h. bis zum Widerruf bereits in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist vor Lehrgangsbeginn bzw. Prüfungsbeginn kann der Teilnehmende nach Vorlage eines schriftlichen Attests ein außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Der erkrankte Teilnehmende kann am nächstmöglichen Lehrgangs- bzw. Prüfungstermin ohne weitere Kosten teilnehmen. Im Fall der Lehrgangsteilnahme kann auch eine Ersatzperson entsendet werden. Sollten diese beiden Optionen nicht möglich sein, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % der Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühr, maximal jedoch EUR 250,00 fällig. Bei bereits geleisteter Zahlung werden 80 % der Kosten zurückerstattet.
Die Lehrgangskosten sind den aktuellen Angeboten auf der BZB Homepage zu entnehmen und werden vor Lehrgangsbeginn fällig, sofern in der Rechnung nicht spätere Fälligkeitsdaten für Teilbeträge ausgewiesen sind. Eine Teilnahme am Lehrgang sowie die Teilnahme an lehrgangsbeendenden Prüfungen ist nur bei vorheriger Begleichung der Rechnung möglich. Sollte in Einzelfällen eine Vorab-Überweisung nicht möglich sein, ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten. Ansonsten kann keine Teilnahme am Lehrgang erfolgen. Alle Rabatte, die auf der BZB Homepage unter www.bzb.de/seminare/geld-sparen ausgewiesen sind, beziehen beziehen sich auf den reinen Seminarpreis, exklusive der Verpflegungskosten. Da für Teilnehmende über 27 Jahren die Verpflegungskosten mehrwertsteuerpflichtig sind, erhöhen sich die Nettopreise der Verpflegung für diesen Personenkreis um den jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz, zurzeit 7 %.
Nachträgliche Änderungen an Rechnungen (Anschrift, Teilnehmerdaten etc.) müssen den BZB schriftlich mitgeteilt werden (Postweg, Telefax 02151 – 515589 oder E-Mail: akademie@bzb.de). Änderungswünsche können bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, in der Regel ca. 2 Wochen vor Kursbeginn, kostenfrei berücksichtigt werden. Nach Rechnungsstellung kann eine Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 50,00 je Änderung und Rechnung erhoben werden.
Teilnehmende, die staatliche Zuschüsse bzw. eine Förderung beantragt haben, haften für die Bezahlung des vollständigen Rechnungsbeitrages. Dies gilt auch für unvollständige oder nicht ausgezahlte Fördermittel. Die BZB behalten sich vor, abweichende Regelungen in einem Teilnehmervertrag zu vereinbaren.
Die BZB haften bei Unfällen und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Gänzlicher Haftungsausschluss gilt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Anreise mit eigenem Fahrzeug, sowie Beschädigungen an diesem.
Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird bei allen Seminaren und Lehrgängen vorausgesetzt. Ausnahmen sind möglich und werden durch die BZB im Vorfeld bekannt gegeben und gesondert festgelegt. Die spezifischen Teilnahmevoraussetzungen bei den einzelnen Lehrgangsbeschreibungen sind zu beachten. Die angegebenen Seminarinhalte werden – soweit möglich – vermittelt. Änderungen, die sich aus organisatorischen oder technischen Gründen ergeben, bleiben vorbehalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der angebotenen Seminare und Lehrgänge. Die BZB behalten sich vor, Lehrgangsdauer, Lehrpläne, Gebühren und Termine bei Erfordernis zu ändern. Die Teilnehmenden verpflichten sich, für Lehrgänge mit praktischen Lehrgangsinhalten, die geforderte Arbeitskleidung mitzubringen. Bei fehlender Arbeitskleidung darf der Teilnehmende die Werkhallen nicht betreten. In Einzelfällen kann Arbeitskleidung durch die BZB gegen Gebühr bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Arbeitskleidung für die Teilnehmenden oder die Nachholung des entgangenen Lehrgangsinhaltes besteht nicht.
Die Teilnehmenden dürfen die Seminarunterlagen nur für ihren persönlichen Gebrauch oder in Vertretung des Rechnungsempfängers nutzen. Es ist den Teilnehmenden untersagt, diese Unterlagen an Dritte weiterzugeben, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder im Internet zu verbreiten.
Die im Rahmen eines Kurses ausgegebenen oder zum Abruf über das Internet bereitgestellten Unterlagen (Skripte, Fälle, graphische Darstellungen, Podcasts, Videos etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Unterlagen aufgeführten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Markengesetz. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem ihm hier ausdrücklich gestatteten oder kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne unsere Zustimmung erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung der Teilnahme. Die Dateien und Unterlagen dürfen nur von Kursteilnehmern und nur für ihre eigene Fortbildung abgerufen (Download), ausgedruckt und benutzt werden. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen vorbehalten. Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Lernzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, auch nach Beendigung der Kursteilnahme der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der BZB bzw. deren Dozenten*innen.
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 und nach der Verordnung über die Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk vom 13.01.1981 sowie den Vereinbarungen im Berufsausbildungsvertrag über die überbetriebliche Unterweisung sind Sie gehalten, Ihren Lehrling zu dem auf der Einladung genannten Lehrgang zu entsenden.
Die Kosten für den Lehrgang werden u. a. von der SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - ULAK), bzw. von der Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK) in Wiesbaden getragen.
Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass Auszubildende den Ausbildungsnachweisbrief spätestens am 1. Tag der überbetrieblichen Unterweisung vorlegt bzw. uns am 1. Tag eine Ausfertigung des Originalausbildungsvertrages mit der Angabe der LAK-Betriebsnummer (Dachdeckerhandwerk) vorliegt. Ansonsten müssen die BZB dem Ausbildungsbetrieb die Lehrgangsgebühren berechnen. Umschulende können nur teilnehmen, wenn vorher die Frage des Kostenträgers mit den BZB abgestimmt wurde.
Grundsätzlich ist im Krankheitsfall ein ärztliches Attest bis zum Lehrgangsende vorzulegen. Ein fehlendes Attest wird als Fehltag gewertet (s. § 13.4).
§ 13.3.1 Krankheit und Nachweise
Grundsätzlich ist im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit in der ÜLU ein ärztliches Attest, ein Nachweis der Arztpraxis oder ein schriftlicher Nachweis des Ausbildungsbetriebes bis spätestens am letzten Tag des Lehrgangs (Blockende) bei der BZB Verwaltung oder beim zuständigen Ausbilder mit der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung einzureichen. Alle Tage, die nicht durch einen Nachweis entschuldigt werden, werden dem Ausbildungsbetrieb als Fehltage in Rechnung gestellt (s. §13.4).
§ 13.3.2 Krankmeldung
Im Fall der krankheitsbedingten Abwesenheit in der ÜLU, hat sich der Teilnehmende am selben Tag des Fehlens / Erkrankung unverzüglich im BZB beim zuständigen Ausbilder oder der BZB Verwaltung abzumelden. Die krankheitsbedingte Abwesenheit ist schriftlich zu belegen (s. §13.3.1).
§ 13.4.1 Allgemeines
Für Fehltage (Urlaub, Krankheit, unentschuldigtes Fernbleiben) zahlen die SOKA–BAU, die LAK und öffentliche Fördermitttelgeber weder Zuschüsse zu den Lehrgangskosten noch die Pauschalen. Nachgewiesene Krankheitstage (ärztliches Attest), Freistellungstage nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau § 4.2 bzw. tariflichen Freistellungsgründe nach §§ 14 und 15 des Bundesrahmentarifvertrages im Dachdeckerhandwerk gelten dabei nicht als Fehltage.
§ 13.4.2 Bauhauptgewerbe
Für Fehltage von Lehrlingen / Auszubildenden, für die keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. keine schriftliche Meldung über die Erkrankung durch den Ausbildungsbetrieb nach §13.3.1 vorliegt, werden dem Ausbildungsbetrieb (Vorstandsbeschluss vom 03.09.2020) 99,00 EURO/Tag in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass der Ausbildungsbetrieb unter Umständen bei den unentschuldigten Fehltagen nach dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 28.09.2018 in der Fassung vom 24. August 2020, § 2 Ziffer 2 berechtigt ist, die anteilige Ausbildungsvergütung einzubehalten.
§ 13.4.3 Dachdecker*innen
Für Fehltage von Lehrlingen / Auszubildenen, für die keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. keine schriftliche Meldung über die Erkrankung durch den Ausbildungsbetrieb nach §13.3.1 vorliegt, werden dem Ausbildungsbetrieb 99,00 EURO/Tag in Rechnung gestellt (Beschluss des Dachdeckerfachbeirates vom 26.01.2023). In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Betrieb unter Umständen nach § 3 des Tarifvertrages über die Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk berechtigt ist, die anteilige Ausbildungsvergütung einzubehalten.
Die Teilnehmenden an unseren Lehrgängen sind durch den entsendenden Betrieb gegen Unfall (Bau-Berufsgenossenschaft), durch die BZB gegen Haftpflichtschäden während der überbetrieblichen Unterweisung versichert.
Besonders möchten wir bei Minderjährigen auf die Erklärung des gesetzlichen Vertreters hinweisen. Die Erklärung wird dem Lehrling am ersten Lehrgangstag ausgehändigt und muss ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben zurückgegeben werden.
Das Gästehaus des BZB berechnet die Zimmerbelegung auf Basis von Wochensätzen. Es wird ein Wochensatz in Höhe von € 350,00 zu Grunde gelegt, welcher die Unterbringung inkl. Vollverpflegung (4 x Frühstück, 5 x Mittagessen und 4 x Abendessen) in der Woche einschließlich pädagogischer Betreuung der Gäste, Freizeitgestaltungsangebote, kostenfreien WLAN–Zugang und Zimmerreinigung beinhaltet. An beweglichen Ferientagen und Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, an denen an der Berufsschule oder in den BZB kein Unterricht / Lehrlingsunterweisung stattfindet, werden je Tag € 20,00 abgezogen. Bei mehrwöchigen Blöcken besteht je nach Belegungsgrad die Möglichkeit, die Zimmer auch an den Wochenenden zur Lagerung der mitgebrachten Sachen kostenfrei zu nutzen. Ein Rechtsanspruch besteht darauf aber nicht. Die Zimmer sollen dann aufgeräumt verlassen werden, um eine fachgerechte Reinigung zu ermöglichen. Sollten Verrechnungen der Übernachtungskosten durch die BZB mit Dritten möglich sein, z. B. SOKA–BAU, entfallen die vorgenannten Wochenpreise. Dies gilt nicht für Stornierungen (s. § 14.5).
§ 14.2.1 Reservierung für Berufsschüler
Die Zimmerreservierung ist nur für einen kompletten Wochenblock bzw. Wochenblöcke und in Zusammenhang mit Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendbrot) mit einer Wochensatzverrechnung (s. § 14.1) möglich. Die Anfrage - möglichst erst 4 Wochen vor Blockbeginn - für eine Verfügbarkeit der Zimmer muss per E-Mail an gaestehaus@bzb.de oder per Onlineformular erfolgen. Die Buchungsanfrage erhält ihre Verbindlichkeit erst durch eine E-Mail-Antwort durch das Gästehaus des BZB, die normalerweise erst 4 Wochen vor Blockbeginn erfolgen kann. Ein Anspruch auf eine Zimmerverfügbarkeit oder bestimmte Zimmer bei einer Reservierung besteht nicht.
§ 14.2.2 Reservierung für Teilnehmende an Überbetrieblichen Lehrgangsunterweisungen (ÜLU)
Mit der Antwort per E-Mail wird verbindlich eine Vereinbarung mit dem Betrieb geschlossen, die dem Auszubildenden gewährleistet, während der ÜLU für den angegebenen Zeitraum im Gästehaus übernachten zu können (inkl. Vollverpflegung). Kurzfristige Buchungsanfragen, die kürzer als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn an uns gesendet werden, gelten als nicht mehr verbindlich. Bei verbindlich bestätigten Buchungen, die jedoch (unentschuldigt) nicht realisiert werden, behalten wir uns vor, dem Betrieb die entgangenen Übernachtungsgebühren zu berechnen (s. § 14.4.2).
§ 14.2.3 Art der Reservierungs- bzw. Buchungsanfrage
Es können ausschließlich schriftlich eingehende Reservierungs- bzw. Buchungsanfragen berücksichtigt werden, per E-Mail an gaestehaus@bzb.de oder als Online–Anfrage unter www.bzb.de/ausbildung/gaestehaus.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag üblicherweise montags ab 7.00 Uhr zur Verfügung (übliche Check–In Zeiten: 7:00 bis 10:30 Uhr). Das Zimmer ist am Abreisetag bis 7.30 Uhr (Check-Out Zeit) zu räumen. Andere Check-Out Zeiten können individuell vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch existiert dabei nicht. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, hat das Gästehaus das Recht, bestellte und einen Tag nach dem eigentlichen Beginn des Wochenblocks nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten.
§ 14.4.1 Zahlungsmodalitäten Berufsschüler
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an den Ausbildungsbetrieb als Besteller und dieser verpflichtet sich den Rechnungsbetrag spätestens bis zum Anreisetag / Beginn des Blockunterrichts / Wochenblocks gem. §14.1 auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen oder vor Ort bar zu entrichten, da andernfalls eine Unterbringung des Auszubildenden im Gästehaus nicht möglich ist. Erfolgt die Rechnungsstellung in der Woche vor Beginn des Wochenblocks / Anreisetages (kurzfristige Buchung), so ist der Rechnungsbetrag spätestens jedoch am Anreisetag fällig.
§ 14.4.2 Zahlungsmodalitäten Teilnehmende ÜLU
Die Kostenübernahme für die Übernachtung inkl. Vollverpflegung ist durch die Mitgliedschaft des ausbildenden Betriebs in der SOKA-BAU geregelt. Kosten für die Unterbringung werden uns bei krankheitsbedingtem sowie unentschuldigtem Fehlen nicht erstattet. Bei unentschuldigtem Fehlen müssen wir daher einen Betrag in Höhe von zurzeit 50,00 € erheben, da in dieser Zeit keine Neubelegung möglich ist. Unentschuldigt ist jeder angemeldete Teilnehmende, der für den Fehltag keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder eine andere akzeptierte Entschuldigung vorweisen kann. Der Fehltagebrief Gästehaus ist gekoppelt an den Fehltagebrief für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung.
Stornierungen sind bis 1 Woche (7 Tage) vor dem geplanten Anreisetag kostenfrei möglich. Innerhalb der Woche vor dem geplanten Anreisetag, werden seitens der BZB Bereitstellungskosten in Höhe von 50 % des Preises je Woche (s. § 14.1) fällig, soweit das Zimmer durch die BZB nicht anderweitig vermietet werden kann.
Die Regelung § 14.5 gilt auch für krankheitsbedingte Absagen. Im Falle einer Erkrankung während der Unterbringung entsteht kein Recht auf Erstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung.
Der Gast haftet gegenüber den BZB in vollem Umfang für durch ihn selbst oder andere Gästehausbewohner schuldhaft verursachte Schäden im gebuchten Zimmer. Wird dem Gästehaus durch höhere Gewalt oder Streik die Erfüllung seiner Leistung unmöglich, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Gastes. Jedoch ist das Gästehaus verpflichtet, sich um eine anderweitige Unterbringung des Gastes zu bemühen. Das Gästehaus haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände des Gastes.
Während der Unterbringung hat das Gästehaus bei gravierenden Verstößen gegen die Hausordnung das Recht, den bestehenden Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Berufsschüler / die Berufsschülerin aus den Räumlichkeiten des Gästehauses zu verweisen. Ein Recht auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlung besteht dabei nicht.
Mit einer bestätigten Reservierung erkennt der Gast die Hausordnung des Gästehauses an.
Im gesamten Haus besteht ein striktes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot (auch Cannabis). Auch die Aufbewahrung von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Mitgebrachte Fernseh- und Rundfunkgeräte müssen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet sein. Das Mitbringen von Tieren oder Pflanzen ist nicht gestattet. Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten-, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt auf Kosten des Gastes die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Die BZB sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§§ 36 + 37 VSBG) teilzunehmen. Gerichtsstand ist Krefeld.
Krefeld, 11. Juni 2024