Zukünftig bieten die Bildungszentren des Baugewerbes e. V. die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb als Komplettleistung an.
In Kooperation mit der Sachverständigen-Organisation envisafe EXPERTS KG, Essen, Zertifizierungsstelle für die Anerkennung zum WHG-Fachbetrieb, begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum WHG-Fachbetrieb beginnend bei den erforderlichen Schulungen, über die Antragstellung, bis hin zur Zertifikatsübergabe und sind auch bei den notwendigen Folgeschulungen Ihr kompetenter Bildungspartner.
Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, dass Betriebe, die Tätigkeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ausüben eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG vorweisen müssen.
Ebenso sind Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dafür verantwortlich, ausschließlich WHG-zertifizierte Betriebe für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten zu beauftragen.
Einbauen
Aufstellen
Instandhalten
Reinigen
von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Hier eine exemplarische Auswahl:
Der Betrieb muss mindestens einen Mitarbeiter, der eine weisungsbefugte Funktion ausübt, als verantwortliche Person bestellen. Diese Person muss an einem Lehrgang zur "betrieblich verantwortlichen Person" teilnehmen und die bestandene Prüfung nachweisen.
Der Betrieb muss über die erforderlichen Geräte und Ausführungsteile für die angestrebten Tätigkeiten verfügen.
Der Betrieb muss einen Überwachungsvertrag mit einer Sachverständigen-Organisation oder einer Gütegemeinschaft abschließen, die ihn zertifiziert.
Schritt 1:
Zunächst benennen Sie mindestens eine betrieblich verantwortliche Person und lassen sie diese schulen.
Schulungen für die grundlegenden Tätigkeiten bieten wir mehrmals im Jahr an.
Dazu gehören:
Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal für Ablaufflächen und Entwässerungsanlagen
Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal für Behälter und Rohrleitungen
Sachkundelehrgang für das verantwortliche Personal für JGS- und Biogasanlagen
Alle angebotenen Schulungen umfassen immer die Tätigkeit "Reinigen" aber auch die Tätigkeiten "Beschichten" und "Verfugen", sodass Betriebe, die lediglich diese Tätigkeiten durchführen wollen, Ihre verantwortliche Person an allen drei Veranstaltungen teilnehmen lassen könnten.
Schritt 2:
Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss stellen Sie den Antrag auf Zertifizierung.
Schritt 3:
Sie lassen Ihr eingesetztes Personal in der Handhabung der einzusetzenden Produkte, für die ein baurechtlicher Verwendungsnachweis vorliegt, schulen.
(Produktschulung des Herstellers).
Schritt 4:
Daran anschließend erfolgt die Überprüfung in Ihrem Betrieb. Wir begleiten Sie bei der Terminfindung
Schritt 5:
Abschluss des Überwachungsvertrags.
Damit haben Sie das Ziel erreicht und erhalten das Zertifikat, welches Ihren Betrieb als Fachbetrieb nach WHG ausweist.
Das Zertifikat wird für zwei Jahre ausgestellt (gem. § 62 Abs. 1 AwSV). In dieser Zeit muss das eingesetzte Personal regelmäßig (jährlich) an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Die betrieblich verantwortliche Person muss mindestens alle zwei Jahre an einer Schulung teilnehmen.
Auch dabei begleiten wir Sie durch geeignete Angebote.
WHG-Fachbetrieb – Auffrischung AwSV
Der eintägige Lehrgang erfüllt die Mindestanforderung, die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre zu schulen.
WHG zum Anfassen
Im eintägigen Seminar erhalten Teilnehmende umfassendes, interdisziplinäres Wissen rund um den Themenbereich „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – von der Antragstellung zur Ausführung.
Diesen Lehrgang bieten wir mehrfach pro Jahr an. Er erfüllt die Anforderungen an Schulungen nach AwSV.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an unseren Ansprechpartner Herrn Sebastian Grauten.