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Fortbildung für eingeschränkt Bauvorlageberechtigte

Verpflichtung gem. § 67 Absatz 4a §6 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (HandwerkBau-VO NRW)

Inhalt

Nach § 67 Absatz 4a Satz 5 BauO NRW 2018 sind die in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten eingetragenen Personen dazu verpflichtet, sich jährlich in den Bereichen der öffentlich-rechtlichen Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens sowie in den zivilrechtlichen Grundlagen des Planens und Bauens (Anlage 3, Teil I und II DVO BauKaG NRW) fortzubilden.

Der 16-stündige Lehrgang dient zum Nachweis der verpflichtenden jährlichen Fortbildung aller eingetragenen oder antragsberechtigter Personen, die in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragen sind oder sich noch eintragen lassen wollen.

Zielgruppen

Angesprochen sind alle Personen, die bereits als eingeschränkt Bauvorlageberechtigte gelistet sind sowie alle Personen, die bereits die Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeister gem. HandwerkBau-VO NRW absolviert haben.

Schwerpunkte

  • Projektorientierter Erfahrungsaustausch

  • Beispielhafte Fallbesprechungen der Beantragungspraxis auf Basis aktueller Rechtsprechung inkl. Urteilen und Handlungsempfehlungen

  • Neuerungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens

  • Neuerungen im Bereich zivilrechtlicher Grundlagen des Planens und Bauens

  • Erfahrungsaustausch und Netzwerkarbeit zum Anerkennungsverfahren zur Listung im Verzeichnis der IK-Bau NRW

Nutzen

Der Lehrgang dient zur Vorlage bei der Ingenieurkammer-Bau NRW zur Bestätigung der Eintragungsberechtigung gem. der Verordnung über die Voraussetzungen nach § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Sonstiges

In Bezug auf die baurechtlichen Inhalte legen wir Wert auf die Aktualität des zu vermittelnden Fachwissens in Kombination mit realen Praxisbeispielen der Rechtsprechung. Dafür schaffen die Anwälte für Bau- und Immobilienrecht der Kanzlei GTW mit ihrer Fachkompetenz den entscheidenden Mehrwert für eingeschränkt Bauvorlagenberechtigte.

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Termine

eBVB-A 1/26: Fortbildung für eingeschränkt Bauvorlageberechtigte

Verpflichtung gem. § 67 Absatz 4a §6 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (HandwerkBau-VO NRW)

Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online

Preis: 750,00 € | Frühbucherrabatt noch 406 Tage verfügbar.

17.09. – 18.09.2026

Referenten

  • Vita

    RA Dr. Michael Terwiesche, LL.M. ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht sowie für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Architektenverträge sowie Projektsteuerungsverträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht.

    Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Herr Terwiesche berät und vertritt die an einem Vergabeverfahren Beteiligten in jedem Stadium des Verfahrens.

    Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2021; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).

  • Eva Strotdrees GTW Rechtsanwälte, Düsseldorf Rechtsanwältin
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