Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Teil 1 - Grundlehrgang, Copyright: Raisa - https://stock.adobe.com/

Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Teil 1 - Grundlehrgang

Erforderliche Kenntnisse zum Arbeitsschutz (gem. RAB 30, Anlage B)

Inhalt

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist ein zentraler Bestandteil moderner Bauprojekte. Bereits in der Planungsphase werden die Weichen für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz während der Bauausführung sowie für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage gestellt. Der Lehrgang vermittelt die grundlegenden arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB 30) und bereitet die Teilnehmer*innen auf die Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in (SiGeKo) nach Baustellenverordnung vor.

Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des SiGeKo sowie die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen auf Baustellen.

Anhand praxisnaher Beispiele, Übungen und Fallstudien werden die vermittelten Inhalte vertieft und auf typische Situationen aus dem Baustellenalltag übertragen. Der Lehrgang schafft damit eine fundierte Grundlage für die spätere Tätigkeit als SiGeKo und bildet den Einstieg in eine qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach den Anforderungen der RAB 30, Anlage B.

Der Lehrgang umfasst 32 Lerneinheiten à 45 Minuten und vermittelt ausschließlich die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß Anlage B der RAB 30. Für die spätere Tätigkeit als geeignete*r Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in nach RAB 30 sind darüber hinaus baufachliche Kenntnisse sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Planung und / oder Ausführung von Bauvorhaben entsprechend den vorgesehenen Koordinationsaufgaben nachzuweisen. Qualifikationsanforderungen ergeben sich aus Abschnitt 4 der RAB 30 sowie den Erläuterungen der Anlage A. Für die vollständige Qualifikation als geeignete*r Koordinator*in nach RAB 30 sind darüber hinaus die speziellen Kenntnisse gemäß RAB 30, Anlage C erforderlich. Über die Eignung für ein konkretes Bauvorhaben entscheidet der Bauherr.

Zielgruppen

Der Lehrgang wendet sich insbesondere an Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowie an Personen, die in den Bereichen Projektsteuerung, Bauleitung oder Bauüberwachung tätig sind. Darüber hinaus richtet er sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Beschäftigte auf Baustellen sowie an Bauherrinnen und Bauherren. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros zählen zur Zielgruppe. Zudem ist das Seminar für alle geeignet, die sich für Tätigkeiten in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination qualifizieren möchten oder eine zukünftige Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in (SiGeKo) anstreben.

Schwerpunkte

  • Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem

    • Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes

    • Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG

    • Vorschriften der Unfallversicherungsträger

  • Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen

    • Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten

    • Gefährdung durch Absturz

    • Sicherer Einsatz von Gerüsten

    • Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen

    • Gefährdungen durch Elektrizität

    • Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz

    • Gefährdungen durch Gefahrstoffe

    • Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten

    • Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten

    • Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und Lagerung

    • Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten

    • Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration

  • Einrichtungen der Ersten Hilfe

  • Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen

  • Persönliche Schutzausrüstungen

  • Arbeitszeitregelungen

Nutzen

Mit dem Lehrgang erwerben Sie die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß Anlage B der RAB 30 und schaffen damit eine wesentliche Grundlage für die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in. Sie lernen, rechtliche Anforderungen sicher einzuordnen, Gefährdungen auf Baustellen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen in den Planungs- und Bauablauf zu integrieren. Das erworbene Wissen unterstützt Sie dabei, die Zusammenarbeit der am Bau Beteiligten wirkungsvoll zu koordinieren und einen sicheren Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen aktiv mitzugestalten.

Lehrgangsvoraussetzungen

Für die Teilnahme am Lehrgang werden grundlegende baufachliche Kenntnisse empfohlen. Diese können insbesondere durch ein Studium (z. B. Architektur oder Bauingenieurwesen), eine technische Ausbildung (z. B. Techniker*in), einen Meisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation im Bauwesen erworben worden sein.

Prüfung

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat über den Erwerb der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse gemäß RAB 30, Anlage B.

Abschluss

Abschluss mit Zertifikat.

Kooperationspartner

Das BEW ist ein renommierter Bildungsanbieter mit langjähriger Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Mit einem breit gefächerten Seminar- und Qualifizierungsangebot vermittelt das BEW praxisnahes Fachwissen und unterstützt Unternehmen sowie Fachkräfte bei ihrer beruflichen Entwicklung.

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Termine

KB-G AA630D22609: Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Teil 1 - Grundlehrgang

Erforderliche Kenntnisse zum Arbeitsschutz (gem. RAB 30, Anlage B)

Lehrgangsort: BEW GmbH Bildungszentrum Duisburg

Preis: 1.460,00 €

31.08.2026

Referenten

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