10. Sep. 2024
Die BZB führten in Krefeld erstmals die Weiterbildung zur Erlangung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung durch. Die Teilnehmenden, Meister des Maurer- und Betonbauer- bzw. Zimmererhandwerks, erfüllen damit eine wichtige Bedingung, um die Planung, Abwicklung und Ausführung für die Gebäudeklassen 1 und 2 aus einer Hand anzubieten. Die in diesem Jahr in NRW eingeführte eingeschränkte (kleine) Bauvorlageberechtigung eröffnet den Absolventen neue Geschäftsfelder. Das Handwerk und die Verbände in NRW forderten seit Jahren dieses Recht, das in 14 anderen Bundesländern bereits gültig war.
„Die Bauverbände machen sich seit zehn Jahren für die Bauvorlageberechtigung für Handwerkerinnen und Handwerker stark“, erläutert Johannes Schmitz, Zimmerer- und Innungsmeister sowie Vorstandsvorsitzender der BZB und des Zimmerer- und Holzbauverbandes NRW. „Als Bauausführende leisten wir die Vorarbeit und legen die Entwürfe vor, können sie aber nicht selbst einreichen. Nun sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür seitens der nordrhein-westfälischen Regierung endlich geschaffen.“
Eingeschränkt bauvorlageberechtigt sind Maurer*innen, Betonbauer*innen oder Zimmerinnen/Zimmerer, die seit mindestens fünf Jahren über den Meistertitel verfügen, eine entsprechende Weiterbildung absolvieren und eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen können sie sich in das Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen und auch als Nicht-Architekten eingeschränkt Bauvorlagen erstellen und einreichen. Dies regelt § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018 seit dem 01.01.2024. Die zugehörige Rechtsverordnung auf Grundlage von § 87 Absatz 2a BauO NRW 2018 trat am 01.05.2024 in Kraft.
„Der große Vorteil: Wir kommen bei den kleinen Baumaßnahmen schneller voran, also bei dem Bau von Einfamilienhäusern, Carports, dem Ausbau von Dachgeschossen,“ so Johannes Schmitz. „Zeit und Kosten werden eingespart – das lohnt sich“, ergänzt der Betriebsinhaber der Firma J. Schmitz Zimmerei und Holzbau.
Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau ist das Absolvieren einer spezialisierten Weiterbildung erforderlich. „Nachdem die rechtliche Basis geschaffen war, entwickelten wir eine Fortbildung, die alle Vorgaben erfüllt“, so Thomas Murauer, Geschäftsführer der BZB. „Die hauptsächlich rechtlichen Themen werden von hochkarätigen Referenten praxisnah dargelegt.“
Das BZB-Seminar „Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW“ umfasst 80 Unterrichtsstunden und beschäftigt sich neben dem öffentlichen Baurecht mit Planungsrecht, Bauordnungsrecht und zivilrechtlichen Grundlagen – vermittelt von praxiserfahrenen Fachjuristen. Experten aus Architektur und Bauwesen führen weitere Themen, wie Kostenplanung, bautechnische Nachweise der Entwürfe und Brandschutz aus. Dabei ist die Verknüpfung der fachpraktischen Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden mit den gesetzlichen Auflagen von zentraler Bedeutung.
„Viele Normen und Gesetze spielen bei der Aufgabe eine große Rolle“, resümiert Johannes Schmitz. „Das vermittelte Wissen in der Weiterbildung hat unseren Horizont maßgeblich erweitert. Die Dozentinnen und Dozenten gewährten uns einen sehr guten und interessanten Einblick in die Vorschriften und verknüpften durch Fallbeispiele die Theorie mit der Praxis.“
„Mit dem Lehrgang wollen wir für die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister einen Perspektivwechsel schaffen“, schlussfolgert Thomas Murauer. „Denn dass sie bauen und ausführen können, steht außer Frage. Aber wie eine Baubehörde „denkt“ und was zu beachten ist – dies wollen wir vermitteln.“
Der nächste Lehrgang findet vom 02.10. – 08.11.2024 in Teilzeit statt. Die Teilnahme ist online oder in Präsenz im BZB Krefeld möglich. Melden Sie sich hier zum Seminar „Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW“ an.
Autor: Ulrike Groth
Der Lehrgang dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen wollen.