Handwerksmeister in NRW: Fortbilden und selbstständig Bauanträge einreichen!
10. Jan. 2025, Ulrike Groth
Zimmerer-, Maurer- und Betonbauermeister*innen können mit der „eingeschränkten Bauvorlageberechtigung“ Bauanträge für kleinere Gebäude eigenständig einreichen.