09. Apr. 2024
Die BZB gehen als erster Anbieter in NRW an den Start.
In Kürze steht die Weiterbildung zum Erwerb der eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung für alle Interessenten in ganz NRW zur Verfügung.
Diese ermöglicht es Meisterinnen und Meistern des Maurer- & Beton- sowie des Zimmererhandwerks, zukünftig eigenständig Bauvorlagen für die Gebäudeklassen 1 und 2 zu erstellen und einzureichen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, dass auch Handwerksbetriebe Bauanträge einreichen können.
Hintergrund ist die seit Januar 2024 in NRW geltende sogenannte "kleine Bauvorlageberechtigung", die unter § 67 Absatz 4a der Bauordnung NRW 2018 das reguliert, was in einigen anderen Bundesländern schon länger möglich ist.
Auf dieser Basis besteht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit, sich in das relevante Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen zu lassen. Zur Erlangung der Eintragung ist ein gebührenpflichtiges Anerkennungsverfahren vonnöten. Dazu gehört neben der Grundvoraussetzung des Meistertitels und einer Berufshaftpflichtversicherung vor allem eine Weiterbildungsverpflichtung. Die Kriterien des Anerkennungsverfahrens sollen den Verbraucherschutz erhöhen und sind durch Gesetze und Verordnungen rechtlich festgeschrieben.
Die BZB haben sich intensiv mit den erforderlichen Inhalten der notwendigen Weiterbildung auseinandergesetzt und werden unmittelbar nach Veröffentlichung der kurzfristig in Kraft tretenden Verordnung entsprechende Schulungsformate anbieten. Auch bei der Vorbereitung des Anerkennungsverfahrens werden die BZB als Dienstleister allen Interessenten der Weiterbildung gerne zur Verfügung stehen und Fragen im Vorfeld beantworten.
Die Details der Weiterbildung und der stetigen Fortbildungsverpflichtung werden nach Inkrafttreten der Verordnung umgehend auf unserer Homepage veröffentlicht.
Autor: Bildungszentren des Baugewerbes e.V.
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