Nachträge gehören bei der Abwicklung von Bauverträgen zum Alltag. Im Verhältnis dazu werden Planernachträge eher selten geltend gemacht. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Häufig fehlt den Beteiligten bereits das Verständnis dafür, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Planernachtrag in Betracht kommt. Das Seminar soll für Problemkonstellationen sensibilisieren und dabei helfen, Fehlverständnisse auszuräumen. Damit können eine zutreffende Bewertung der eigenen Position gefördert und unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die komplexe Materie wird verständlich vermittelt und anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Die Teilnehmer erhalten ausreichend Gelegenheit, sich mit Fragen und eigenen Erfahrungen einzubringen.
Architekten
Ingenieure
Bauunternehmer
Bauträger
Bauherren
In welchen Konstellationen kommen Planernachträge überhaupt in Betracht?
Welche Anspruchsgrundlagen sind dafür maßgeblich und welche Voraussetzungen sind damit verbunden?
Was sollte Inhalt einer Nachtragsvereinbarung sein?
Wann sind Nachtragsvereinbarungen verbindlich?
Wie ermittelt sich der Nachtrag der Höhe nach?
Sie sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).
einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)
einen Internetzugang
eine E-Mail-Adresse
ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon
Webkamera
Teilnahmebescheinigung
Lehrgangsort: Online
Preis: 380,00 €
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 380,00 € | Frühbucherrabatt noch 131 Tage verfügbar.
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 380,00 € | Frühbucherrabatt noch 313 Tage verfügbar.
2001: 1. Juristisches Staatsexamen, Universität Bielefeld
2004: 2. Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf
seit 2005: Rechtsanwalt
2007: Promotion zum Dr. jur., Universität Bielefeld
seit 2008: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 2008: Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für Bau- und Architektenrecht, sowie des Recht der Projektsteuerung
seit 2010: Gesellschafter/Partner bei GTW – Anwälte für Bau- und Immobilienrecht
Herr Dr. Prote ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei GTW und berät als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sämtliche Beteiligte eines Bauvorhabens (z.B. öffentliche und private Bauherrn, Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Baustofflieferanten) zu allen sich ergebenden Fragestellungen.
Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Vertragsgestaltung und der Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die baubegleitende Rechtsberatung. Im Zuge dessen unterstützt Herr Dr. Prote z.B. bei der Abwehr unberechtigter und bei der Durchsetzung berechtigter Mehrvergütungsansprüche. Dies gilt sowohl für Nachträge der Bauunternehmen als auch für Planernachträge.
Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld