gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 3
Alle Asbestsachkundigen müssen ihre Sachkunde innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb der Sachkunde durch eine mindestens eintägige Fortbildung auffrischen. Dies schreiben die aktuelle Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 (Stand: Januar 2014) vor. Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, verloren ihre Gültigkeit nach dem 30.06.2016. Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind ab dem Datum des Erwerbs sechs Jahre gültig.
Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.
Sachkundige gem. TRGS 519, Anlage 3, die ihren Sachkundenachweis innerhalb von 6 Jahren auffrischen müssen.
Sachkundige, die am Erfahrungsaustausch interessiert sind.
Sanierungsfacharbeiter
Asbest – Verwendung u. Eigenschaften
Aktuelles aus Vorschriften- u. Regelwerken
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- u. Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
Teilnahmebescheinigung
gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 3
Lehrgangsort: BZB Krefeld
Preis: 410,00 €
gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 3
Lehrgangsort: BZB Krefeld
Preis: 410,00 € | Frühbucherrabatt noch 182 Tage verfügbar.
Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld