10. Okt. 2025
Zum 09. Oktober 2025 traten für alle Banken im Euro-Raum neue gesetzliche Vorgaben in Kraft: Mit der sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) müssen IBAN und Empfängername bei Überweisungen automatisch abgeglichen werden. Kunden sehen eventuelle Abweichungen über ein Ampelsystem. Ziel ist es, Betrugsversuche sowie Falschüberweisungen – etwa durch Zahlendreher – deutlich zu reduzieren.
Zudem sind Banken verpflichtet, alle Überweisungen als Echtzeitüberweisung auszuführen. Diese erfolgen ohne zusätzliche Kosten, ohne Betragsobergrenze und können auch als minutengenaue Daueraufträge oder Terminüberweisungen genutzt werden.
Für Zahlungen an die Bildungszentren des Baugewerbes sind ab sofort ausschließlich die folgenden Daten zu verwenden:
Empfänger: Bildungszentren des Baugewerbes
IBAN: DE64 3206 0362 1801 7480 54
BIC: GENODED1HTK
Bank: Volksbank Krefeld
Die Rechtsform „e.V.“ ist für die Überweisung nicht relevant. Abweichende Empfängernamen wie „BZB“, „BZB Krefeld“ oder „Bildungszentren des Baugewerbes e.V.“ können zu Fehlermeldungen führen. Bitte prüfen Sie daher die in Ihrem Banksystem hinterlegten Daten und passen Sie diese gegebenenfalls an. Unsere Rechnungsvorlagen werden wir entsprechend anpassen.
Sollten Ihnen durch diese Umstellung Unannehmlichkeiten entstanden sein, bitten wir um Entschuldigung. Für Rückfragen steht Ihnen unser Team unter den bekannten Kontaktdaten jederzeit zur Verfügung.
Autor: Bildungszentren des Baugewerbes e.V.
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