01. Okt. 2024
Im Mai dieses Jahres wurde eine lang geforderte Neuerung in NRW umgesetzt: die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauerhandwerks sowie des Zimmererhandwerks.
Das, was in anderen Bundesländern bereits selbstverständlich war, wurde mit einer Anpassung der BauO NRW 2018 möglich und eröffnet diesem Personenkreis die vollumfängliche und eigenständige Planung, Abwicklung und Ausführung für Gebäude der Klassen 1 und 2.
Die BZB realisierten als erster, von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannter Bildungsanbieter die erforderliche Weiterbildung. Acht Teilnehmer schlossen den Lehrgang im September erfolgreich ab.
Hubert Kanehl, geschäftsführender Unternehmer eines Planungsbüros und Absolvent der Weiterbildung, erwirkte direkt im Anschluss die Eintragung bei der Listen führenden IK-Bau NRW. Damit ist er erfolgreich und als erste Person überhaupt in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten eingetragen, und seine Zulassung ist damit offiziell.
Dazu gratulieren wir ihm recht herzlich und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg für seine Projekte.
Mehr zur Weiterbildung und zu den Hintergrundinformationen erfahren Sie über unsere Ansprechpartnerin Frau Ulrike Groth, die Sie telefonisch unter 02151 – 51 55 35 oder per E-Mail unter ulrike.groth@bzb.de erreichen können.
Autor: Ulrike Groth
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Der Lehrgang dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen wollen.