17. Jul. 2024
SIVV ist eine Weiterbildung im Bereich des Betonbaus, die sich auf die Instandsetzung, Verstärkung und den Schutz von Betonbauteilen konzentriert. SIVV steht für "Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken". Die Schulung richtet sich an Fachkräfte, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Betonbau-Instandhaltung vertiefen möchten.
Theoretische Grundlagen
Betontechnologie und Werkstoffeigenschaften
Schadensbilder und -ursachen von Beton
Normen und Regelwerke (z.B. DIN, EN, DAfStb-Richtlinien)
Praktische Anwendungen
Vorbereitung der Betonoberflächen
Techniken der Betoninstandsetzung (z.B. Rissinjektion, Oberflächenbeschichtungen)
Verstärkungsmethoden (z.B. Faserverbundwerkstoffe, Stahlbetonergänzungen)
Qualitätssicherung
Prüfverfahren und Kontrollmaßnahmen
Dokumentation und Abnahme der ausgeführten Arbeiten
Sicherheit und Umweltschutz
Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Betoninstandsetzung
Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und Techniken
Der Lehrgang richtet sich an:
Facharbeiter*innen und Meister*innen im Baugewerbe
Ingenieure / Ingenieurinnen und Techniker*innen, die im Bereich des Betonbaus tätig sind
Bauleiter*innen und Poliere / Polierinnen, die für die Instandsetzung und Verstärkung von Betonbauwerken verantwortlich sind
Mit der Erlangung des SIVV-Scheins erhöhen Sie zum einen Ihre Fachkompetenz im Bereich der Betoninstandsetzung. Sie verbessern Ihre Berufschancen und Qualifikationen in der Baubranche. Zu anderen steigert Ihre Expertise die Qualität und Langlebigkeit von Betonbauwerken und erfüllt zugleich die gesetzlichen und normativen Anforderungen.
Ein SIVV-Lehrgang bietet eine umfassende Weiterbildung, die theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten verbindet, um die Herausforderungen bei der Instandsetzung und Verstärkung von Betonbauwerken erfolgreich zu meistern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Franziska Schmidt.
Autor: Franziska Schmidt
Titelbild-Copyright: Helmut - stock.adobe.com
Aufträge im Bereich der Betoninstandsetzung werden von öffentlichen und verstärkt auch von privaten Auftraggebern nur noch an Unternehmen vergeben, deren Mitarbeiter den SIVV-Befähigungsnachweis vorweisen können.