06. Mär. 2024
Die Überprüfung der Dichtheit von Abwasserleitungen und Rückhalteräumen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS) sowie Lager- und Abfüllanlagen (LAU) ist entscheidend für den sicheren Betrieb. Gemäß den Vorschriften der DIN EN 1610 müssen diese Anlagen vor Inbetriebnahme und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Der neue BZB-Lehrgang „Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von JGS- bzw. LAU-Anlagen“ greift diese Anforderungen auf.
Personen, die Dichtheitsprüfungen im Rahmen der Ordnungsprüfung oder der Qualitätssicherung durchführen, müssen die erforderliche Sachkunde gemäß den genannten Regelungen nachweisen. Im BZB-Grundlehrgang erlangen Sie das notwendige Wissen und den geforderten Sachkundenachweis nach erfolgreich bestandener schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung. Der Nachweis ist drei Jahre lang gültig.
Der erste Tag des zweitägigen Seminars konzentriert sich auf theoretische Grundlagen, vermittelt von erfahrenen Sachverständigen aus dem Bereich Kanalbau und Anlagensicherheit. Am zweiten Tag steht ein Praxistraining samt Prüfung auf dem Programm, bei dem die Teilnehmer*innen direkt an Referenzobjekten und -leitungen arbeiten können.
Das Seminar richtet sich an Kanalbau- und GaLaBau-Unternehmen, WHG-Fachbetriebe sowie die öffentliche Hand. Die Schwerpunkte umfassen wasserrechtliche Grundlagen, Funktionsweise von JGS- und LAU-Anlagen, Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610, Reinigung, Sicht- und Funktionskontrolle, Kanal-TV, Druckgefahren und die erforderliche Ausrüstung.
Die nächsten Termine finden am 14.-15. Mai 2024, 03.-04. Juli 2024 und 05.-06. September 2024 statt. Fragen zum Lehrgang beantwortet Dr. Annemarie Gatzka.
Autor: Bildungszentren des Baugewerbes e.V.
Titelbild-Copyright: ShDrohnenFly - stock.adobe.com
Abwasserleitungen und Rückhalteräume an JGS- bzw. LAU-Anlagen benötigen vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig alle 5 Jahre einen Nachweis der Flüssigkeitsdichtheit. Einzelheiten hierzu sind in DIN EN 1610 bzw. der TRwS...
DJL
Zertifikat