23. Apr. 2026
Mehr Effizienz bei gleichbleibend hoher Qualität: Die BZB gehen mit einem überarbeiteten Lehrgang zum Evakuierungs- und Brandschutzhelfer nach §§ 10 und 12 ArbSchG an den Start. Unternehmen profitieren ab sofort von einer deutlich kompakteren Durchführung – und von einem spürbar reduzierten Preis. Der nächste Termin findet am 07. Juli 2026 im BZB Krefeld statt.
Die Ausbildung umfasst nun einen halben Tag, von 9.00–14.30 Uhr. Mit der Überarbeitung setzen die BZB konsequent auf Effizienz. Der Lehrgang konzentriert sich auf die zentralen Anforderungen an Brandschutz- und Evakuierungshelfer und vermittelt alle relevanten Inhalte im vertrauten professionellen Umfeld der BZB Weiterbildung.
Das Seminar vermittelt kompakt rechtliche Grundlagen, organisatorische Anforderungen und praktische Handlungskompetenz. Die Teilnehmenden setzen sich unter anderem mit folgenden Schwerpunkten auseinander:
klare Aufgaben, Rollen und Einsatzgrenzen im Brand- und Evakuierungsfall
praktisches Training am Feuerlöschtrainer
strukturierte Evakuierungsplanung auf Basis von Flucht- und Rettungsplänen
Einsatz erprobter Ausrüstungslösungen wie Eva‑Koffer und Eva‑Set
anerkannte Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Qualifikation
Mit dem neuen Schulungsformat adressieren die BZB gezielt die Anforderungen moderner Betriebe:
zeitsparendes Format durch kompakte Halbtagesschulung
wirtschaftliches Angebot mit optimiertem Preis‑Leistungs‑Verhältnis
flexible Planung durch dynamisches Terminangebot
individuelle Lösungen durch Buchung als Inhouse‑Schulung
Weitere Informationen und die Anmeldung zum Seminar Evakuierungs- und Brandschutzhelfer nach §§ 10 und 12 ArbSchG finden Sie hier.
Autor: Ulrike Groth
Titelbild-Copyright: Eakrin - stock.adobe.com
Unternehmer sind nach § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, im Unternehmen ausreichend viele Mitarbeiter zu benennen, welche die Aufgaben der Brandbekämpfung bzw. Evakuierung wahrnehmen. Die Ausbildung zum Evakuierungs- und Brandschutzhelfer befähigt Mitarbeitende...