04. Feb. 2025
Die Bundesregierung verabschiedete und veröffentlichte am 05. Dezember 2024 die neue Gefahrstoffverordnung mit wichtigen Änderungen für das Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand.
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung findet eine jahrelange Debatte mit zahlreichen Beteiligten vorerst ihren Abschluss. Asbest bleibt nach wie vor ein zentrales Thema. Aufgrund seiner hohen Gesundheitsgefahr fand eine Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben statt. Besonders im Fokus stehen strengere Schutzmaßnahmen, ein Ampel-Modell für die Risikobewertung, angepasste Arbeitsverfahren und eine verpflichtende Schulung für den sicheren Umgang mit Asbest.
Für alle Tätigkeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien ist wie zuvor eine spezielle Sachkunde erforderlich. Die aufsichtführende Person muss über einen gültigen Asbest-Schein verfügen und während der Arbeiten kontinuierlich vor Ort sein.
Erstmals wird die Sachkundepflicht auch auf Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausgeweitet. Dazu gehören unter anderem Arbeiten im Gleis-, Straßen- und Tunnelbau sowie in Steinbrüchen. Für diese Bereiche gibt es eine dreijährige Übergangsfrist.
Zusätzlich müssen alle Beschäftigten, die mit Asbest arbeiten, über Grundkenntnisse zu Asbest (Fachkunde) verfügen. Auch hier gilt eine dreijährige Übergangsfrist.
Die BZB vermitteln in den Asbest-Lehrgängen nach TRGS 519, Anlage 3 oder 4C die notwendige Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung.
Bei Fragen und für Informationen steht Ihnen Franziska Schmidt gerne zur Verfügung.
Autor: Franziska Schmidt
Titelbild-Copyright: Sergei Tim - stock.adobe.com
Der Bedarf an Asbestsanierung wird in Deutschland noch viele Jahre bestehen bleiben. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang erwerben Sie die Kenntnisse, Fähigkeiten sowie den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis, den Abbruch...
Für den Umgang mit Asbestzementprodukten ist ein vereinfachter Sachkundenachweis erforderlich. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang werden den Teilnehmern die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt und durch ein Zeugnis bestätigt.
Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.
Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoff verordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.
In Deutschland dürfen nur sachkundige Fachleute „ASI-Arbeiten“ vornehmen (nach TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe). Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang erlangen Sie die Kenntnisse, Fähigkeiten und den gesetzlich geforderten...