04. Aug. 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Neufassung der TRGS 521 mit Datum vom 2. März 2026 bekannt gemacht. Die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt erfolgte am 4. Mai 2026 (GMBl 2026, S. 300–308, Nr. 14–15). Die neue Fassung bringt für alle Unternehmen und Fachkräfte, die im Bestand mit alter Mineralwolle arbeiten, weitreichende Änderungen mit sich.
Der Begriff „Sanierungsarbeiten" entfällt, „ASI-Arbeiten" wird durch „Tätigkeiten" mit alter Mineralwolle ersetzt. Begriffe und Verweise wurden an die aktuell gültige Gefahrstoffverordnung und die CLP-Verordnung angepasst. Neu hinzugekommen sind zudem konkretisierte technische Anforderungen an Industriestaubsauger, Bau-Entstauber und Luftreiniger sowie an die Luftrückführung.
Für Bauleiter, Koordinatoren und ausführende Unternehmen gelten ab sofort strengere Informations- und Dokumentationspflichten sowie konkretisierte Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle. Die Neufassung erhöht damit insgesamt den Gesundheitsschutz und stellt neue Anforderungen an Dokumentation und Entsorgung.
Bauleiter, Poliere und Facharbeiter im Hochbau sowie in Dämm- und Isoliertechnik, Architekten und Ingenieure in Planung und Bauleitung, Koordinatoren und Aufsichtführende von Sanierungsprojekten sowie Sicherheitsbeauftragte. Besonders gefordert sind Gewerke wie Dachdecker, Trockenbauer und Gebäudesanierer – überall dort, wo bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Kontakt mit vor 1996 eingebauter Mineralwolle besteht.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Mit den neuen Informations-, Dokumentations- und Beurteilungspflichten entsteht der Bedarf für Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zeitnah nach dem aktuellen Stand der TRGS 521 schulen zu lassen. Wer Tätigkeiten mit alter Mineralwolle ausschreibt, plant oder durchführt, benötigt fundiertes und aktuelles Fachwissen – andernfalls drohen rechtliche und praktische Risiken auf der Baustelle.
Unser Angebot: Der Tageslehrgang Künstliche Mineralfasern – Fachkunde nach TRGS 521 vermittelt alle aktuellen Anforderungen kompakt und praxisnah.
Nächster Termin: 16. September 2026 im hybriden Format – Sie entscheiden, ob Sie in Präsenz im BZB Krefeld oder online teilnehmen.
Weitere Informationen und Anmeldung zum Lehrgang Künstliche Mineralfasern – Fachkunde nach TRGS 521.
Autor: Ulrike Groth
Titelbild-Copyright: Mario Hösel - stock.adobe.com
Unser Tageslehrgang vermittelt Ihnen die erforderliche Fachkunde nach der aktuellen TRGS 521 und befähigt Sie, Tätigkeiten mit alter Mineralwolle rechtskonform zu planen, zu beaufsichtigen und durchzuführen.