Suchen...

SIVV-Weiterbildung: neue Termine in 2024 sind buchbar

Alle drei Jahre müssen SIVV-Schein-Inhaber ihr Wissen auffrischen. So legt es die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken fest.

mehr lesen

Körperliche Belastungen mit Hilfe von Exoskeletten reduzieren

er im Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.

mehr lesen

Gesundheitsrisiko „Asbest“: Der richtige Umgang mit dem Gefahrstoff

Till Wiggershaus und Stefan Flecken nahmen am Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 3 im BZB Krefeld teil.

mehr lesen

Innovationsdialog Handwerk in NRW: Circular Economy Workshop

"Kreislaufwirtschaft im Bauhandwerk": Die Veranstaltung findet am 18. Dezember 2023 im BZB Krefeld statt und richtet sich an Handwerksbetriebe.

mehr lesen

Mit der Passgenauen Besetzung in die Ausbildung 2024

Das BZB-Team der Passgenauen Besetzung informierte in den letzten Wochen auf verschiedenen Veranstaltungen über Bauberufe.

mehr lesen

Mit dem Lehrlingsaustausch nach La Réunion: jetzt bewerben!

Die Mobilität auf die französische Insel im Indischen Ozean geht in die fünfte Runde. Die Bewerbung für Lehrlinge des 3. Ausbildungsjahres ist ab sofort möglich.

mehr lesen

Sie sind auf Azubi-Suche? Wir helfen weiter!

Die BZB bringen im Rahmen der "Passgenauen Besetzung" bei Berufsparcours in der Region Betriebe und ausbildungssuchende Schüler*innen zusammen.

mehr lesen

Seminarsuche

Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen

Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)

Inhalt

Am 16. Juli 2021 ist die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung (sogenannten Mantelverordnung, BGBl. I S.2598) verkündet worden. Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wird damit zum ersten Mal ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (u.a. RC-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Boden, Baggergut und Gleisschotter) in technische Bauwerke geschaffen. Ergänzend schafft die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.) u.a. den rechtlichen Rahmen für das Auf- und Einbringen von Materialien – außerhalb technischer Bauwerke - sowohl in die durchwurzelbare Bodenschicht als auch außerhalb oder unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Beide genannte Verordnungen treten zum 01.08.2023 in Kraft, enthalten aber jeweils unterschiedlich weit gefasste Übergangsregelungen.

Neben den Vorgaben zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält die EBV weitreichende Regelungen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe einschließlich Vorgaben zur Sicherstellung der Materialqualität und der Dokumentation.

Der eintägige Lehrgang soll einen Einstieg in das zuweilen komplexe Regelwerk insbesondere der Ersatzbaustoffverordnung bieten. Wesentliche Themenbereiche der EBV werden anhand des Verordnungstextes dargestellt und durch Praxisbeispiele erläutert.

Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu den Vorschriften der Bundes-Bodenschutzverordnung (neue Fassung) und eine Erläuterung ihrer in Bezug zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial relevanten Teile.

Zielgruppe

  • Bauausführende Unternehmen als Hersteller oder Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen
  • Unternehmen der Entsorgungs- und Verwertungswirtschaft als Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe
  • Planer und Gutachter in Sachverständigen- und Ingenieurbüros

Zur Terminübersicht

Schwerpunkte

  • Vorstellung
  • Übersicht und Einführung
  • Abgrenzung Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
  • Aktuelle Regelwerke in NRW (LAGA; Verwertererlasse, NRW Erlass 2017)
  • Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
  • Anwendungsbereiche und Begriffsbestimmungen (§§ 1 bis 2)
  • Annahme, Herstellung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen (§§ 3 bis 18)
  • Einbau von MEB in technischen Bauwerken (§§ 19 bis 23)
  • Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen (§ 24)
  • Gemeinsame Bestimmungen (§§ 25 bis 27)
  • Artikel 2: Bundesbodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)
  • Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 2)
  • Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen (§§ 3 bis 8)
  • Vorerkundung, Probennahme und –analyse (§§ 18 bis 24)
  • Übergangsregelungen MURL-Erlass für 2023
  • Verknüpfungen zu anderen Verordnungen
  • Ausblick und Fragen zur Umsetzung, Fallbeispiele

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Zur Terminübersicht

Terminübersicht

Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen

Termin: 1/24 am 27.02.2024
Seminarort: BZB Krefeld

Ort:

BZB Krefeld
Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

X
Preis: € 380,00

Frühbucherrabatt noch 30 Tag(e) erhältlich

Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen

Termin: 2/24 am 22.04.2024
Seminarort: BZB Krefeld

Ort:

BZB Krefeld
Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

X
Preis: € 380,00

Frühbucherrabatt noch 85 Tag(e) erhältlich

Referenten

  • Dipl.-Ing. Oliver Kraft Sakosta GmbH, Düsseldorf
  • Dr. Reinhold Strotmann Dr. Strotmann Umweltberatung GmbH, Krefeld
Zur Terminübersicht

Kundenmeinungen

Zusammenfassung

5 Sterne
(7)
4 Sterne
(13)
3 Sterne
(9)
2 Sterne
(2)
1 Stern
(1)

Rezensionen

hilfreichste zuerst | neuste zuerst
von geschrieben am
Insgesamt gut, jedoch aufgrund des Themas sehr theoretisch und wenig Praxisbezogen
Nein ich würde das Seminar nicht weiterempfehlen
Fanden Sie diese Rezension Hilfreich? ()
von , geschrieben am
Der Lehrgang sollte sich mehr in Richtung Baustelle konzentrieren, viel zu viele Informationen über Probeentnahme usw. Wichtig wäre Umgang mit Analysen, und Entsorgungsklassen die jetzt neu sind.
Nein ich würde das Seminar nicht weiterempfehlen
Fanden Sie diese Rezension Hilfreich? ()
von geschrieben am
Es war zuviel Thema für einen Tag, das Seminar war nicht "Handwerkergerecht". Zuviel Normen, zuviel Schwerpunkt auf Probenahmen. Ohne Vorkenntnisse kaum zu verstehen
Nein ich würde das Seminar nicht weiterempfehlen
Fanden Sie diese Rezension Hilfreich? ()
von geschrieben am
Aus meiner Sicht ist das Thema des Seminars "Ersatzbaustoff Verordnung" zu komplex und viel zu Neu um es für den Anwender/Unternehmer aktuell plausibel innerhalb eines Seminartages darzustellen.
Nein ich würde das Seminar nicht weiterempfehlen
Fanden Sie diese Rezension Hilfreich? ()

Durchschnittliche Bewertung:


(32 Bewertungen) 74.2% Weiterempfehlungsquote

Weiteres

Inhouse

Dieses Seminar können wir Ihnen auch als Inhouse-Seminar anbieten, für nähere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ort

BZB Krefeld

Ort:

BZB Krefeld
Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

X

Seminardauer

8 U-Stunden

Zeiten

9.00 - 16.30 Uhr

Preis

€ 380,00

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Annemarie Gatzka Produktmanagerin Weiterbildung +49 (0) 2151 515533 +49 (0) 2151 515589 annemarie.gatzka@bzb.de BZB Krefeld

Ort:

BZB Krefeld
Bökendonk 15-17
47809Krefeld

X
X

Kontakt-Daten:

BZB Krefeld

Bökendonk 15-17
47809 Krefeld

+49 (0)2151 5155-0 +49 (0)2151 5155-90 krefeld@bzb.de

BZB Wesel

Am Schepersfeld 33a
46485 Wesel

+49 (0)281 9545-0 +49 (0)281 9545-95 wesel@bzb.de

BZB Düsseldorf

Auf´m Tetelberg 13
40221 Düsseldorf

+49 (0)211 91287-0 +49 (0)211 91287-50 duesseldorf@bzb.de