SIVV-Weiterbildung: neue Termine in 2024 sind buchbar
Alle drei Jahre müssen SIVV-Schein-Inhaber ihr Wissen auffrischen. So legt es die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken fest.
Körperliche Belastungen mit Hilfe von Exoskeletten reduzieren
er im Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.
Gesundheitsrisiko „Asbest“: Der richtige Umgang mit dem Gefahrstoff
Till Wiggershaus und Stefan Flecken nahmen am Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 3 im BZB Krefeld teil.
Innovationsdialog Handwerk in NRW: Circular Economy Workshop
"Kreislaufwirtschaft im Bauhandwerk": Die Veranstaltung findet am 18. Dezember 2023 im BZB Krefeld statt und richtet sich an Handwerksbetriebe.
Mit der Passgenauen Besetzung in die Ausbildung 2024
Das BZB-Team der Passgenauen Besetzung informierte in den letzten Wochen auf verschiedenen Veranstaltungen über Bauberufe.
Mit dem Lehrlingsaustausch nach La Réunion: jetzt bewerben!
Die Mobilität auf die französische Insel im Indischen Ozean geht in die fünfte Runde. Die Bewerbung für Lehrlinge des 3. Ausbildungsjahres ist ab sofort möglich.
Sie sind auf Azubi-Suche? Wir helfen weiter!
Die BZB bringen im Rahmen der "Passgenauen Besetzung" bei Berufsparcours in der Region Betriebe und ausbildungssuchende Schüler*innen zusammen.
Seminarsuche

Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen
Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)Inhalt
Am 16. Juli 2021 ist die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung (sogenannten Mantelverordnung, BGBl. I S.2598) verkündet worden. Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wird damit zum ersten Mal ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (u.a. RC-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Boden, Baggergut und Gleisschotter) in technische Bauwerke geschaffen. Ergänzend schafft die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.) u.a. den rechtlichen Rahmen für das Auf- und Einbringen von Materialien – außerhalb technischer Bauwerke - sowohl in die durchwurzelbare Bodenschicht als auch außerhalb oder unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Beide genannte Verordnungen treten zum 01.08.2023 in Kraft, enthalten aber jeweils unterschiedlich weit gefasste Übergangsregelungen.
Neben den Vorgaben zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält die EBV weitreichende Regelungen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe einschließlich Vorgaben zur Sicherstellung der Materialqualität und der Dokumentation.
Der eintägige Lehrgang soll einen Einstieg in das zuweilen komplexe Regelwerk insbesondere der Ersatzbaustoffverordnung bieten. Wesentliche Themenbereiche der EBV werden anhand des Verordnungstextes dargestellt und durch Praxisbeispiele erläutert.
Es erfolgt eine inhaltliche Abgrenzung zu den Vorschriften der Bundes-Bodenschutzverordnung (neue Fassung) und eine Erläuterung ihrer in Bezug zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial relevanten Teile.
Zielgruppe
Schwerpunkte
- Vorstellung
- Übersicht und Einführung
- Abgrenzung Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
- Aktuelle Regelwerke in NRW (LAGA; Verwertererlasse, NRW Erlass 2017)
- Artikel 1: Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
- Anwendungsbereiche und Begriffsbestimmungen (§§ 1 bis 2)
- Annahme, Herstellung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen (§§ 3 bis 18)
- Einbau von MEB in technischen Bauwerken (§§ 19 bis 23)
- Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen (§ 24)
- Gemeinsame Bestimmungen (§§ 25 bis 27)
- Artikel 2: Bundesbodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV n.F.)
- Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 2)
- Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen (§§ 3 bis 8)
- Vorerkundung, Probennahme und –analyse (§§ 18 bis 24)
- Übergangsregelungen MURL-Erlass für 2023
- Verknüpfungen zu anderen Verordnungen
- Ausblick und Fragen zur Umsetzung, Fallbeispiele
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Terminübersicht
Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen
Frühbucherrabatt noch 30 Tag(e) erhältlich
Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen
Frühbucherrabatt noch 85 Tag(e) erhältlich
Referenten
- Dipl.-Ing. Oliver Kraft Sakosta GmbH, Düsseldorf
- Dr. Reinhold Strotmann Dr. Strotmann Umweltberatung GmbH, Krefeld
Kundenmeinungen
Zusammenfassung
Rezensionen
hilfreichste zuerst | neuste zuerstDurchschnittliche Bewertung:

Weiteres
Inhouse
Dieses Seminar können wir Ihnen auch als Inhouse-Seminar anbieten, für nähere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.Seminardauer
8 U-StundenZeiten
9.00 - 16.30 UhrPreis
€ 380,00Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Annemarie Gatzka Produktmanagerin Weiterbildung +49 (0) 2151 515533 +49 (0) 2151 515589 annemarie.gatzka@bzb.de BZB KrefeldKontakt-Daten:
BZB Düsseldorf
Auf´m Tetelberg 13
40221 Düsseldorf
+49 (0)211 91287-0 +49 (0)211 91287-50 duesseldorf@bzb.de