Neue Schulungstermine: digitale Mitarbeitergewinnung und -bindung
Digitale Hilfsmittel und Werkzeuge können helfen, neue Mitarbeitende zu finden und zu binden. Die Online-Schulung "Ihr Unternehmen im Rampenlicht" zeigt wie.
Qualifizierte Führungskraft: immer relevanter für Unternehmen
Die Qualifizierte Führungskraft bzw. der Fachbauleiter spielt eine zentrale Rolle als Verbindungsglied zwischen der Baustelle und der Planung. BZB bieten in 2024 drei Schulungen an.
Interprentice: digitale Zusammenarbeit am handwerklichen Projekt
Auszubildende aus zwei Ländern und zwei unterschiedlichen Berufsgruppen arbeiten digital zusammen - ein positives Zwischenfazit.
Technologie im Handwerk: Innovationsparcours auf der digitalBAU und Zukunft Handwerk
Erleben Sie die Vorstellung neuester technologischer Innovationen und erhalten Sie Tipps zur Integration dieser in den Alltag.
SIVV-Weiterbildung: neue Termine in 2024 sind buchbar
Alle drei Jahre müssen SIVV-Schein-Inhaber ihr Wissen auffrischen. So legt es die Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken fest.
Körperliche Belastungen mit Hilfe von Exoskeletten reduzieren
Wer im Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch vielen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.
Gesundheitsrisiko „Asbest“: Der richtige Umgang mit dem Gefahrstoff
Till Wiggershaus und Stefan Flecken nahmen am Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 3 im BZB Krefeld teil.
Seminarsuche

Asbest-Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4
(staatlich anerkannt)Inhalt
Alle Asbestsachkundigen müssen ihre Sachkunde innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb der Sachkunde durch eine mindestens eintägige Fortbildung auffrischen. Dies schreiben die aktuelle Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 (Stand: Januar 2014) vor.
Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, verloren ihre Gültigkeit nach dem 30.06.2016. Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind ab dem Datum des Erwerbs für 6 Jahre gültig!
Der vorliegende Lehrgang berücksichtigt die jeweils neuesten Ausgaben der Gefahrstoff verordnung und der TRGS 519. Damit erfüllt er nach Umfang und Inhalten die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung.
Nutzen
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- u. Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer- Bau Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppe
Schwerpunkte
- Asbest – Verwendung u. Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften- u. Regelwerken
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der erforderlichen Fortbildung.
Terminübersicht
Asbest-Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4
Frühbucherrabatt noch 73 Tag(e) erhältlich
Asbest-Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4
Frühbucherrabatt noch 268 Tag(e) erhältlich
Referenten
- Dr.-Ing. Stefan Henning Ingenieurbüro Dr. Henning, Dortmund
Kundenmeinungen
Zusammenfassung
Rezensionen
hilfreichste zuerst | neuste zuerstDer Lehrgang war gut.
Alles gut!
Der Lehrgang war gut. Meine Erwartungen wurden erfüllt.
Der Lehrgang war gut.
Der Lehrgang war gut.
Meine Erwartungen wurden erfüllt.
Wieder einmal sehr lehrreich und interessant. Es kam keinerlei langweile auf.
Durchschnittliche Bewertung:

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Anerkannt durch
Ingenieurkammer Bau NRWInhouse
Dieses Seminar können wir Ihnen auch als Inhouse-Seminar anbieten, für nähere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.Seminardauer
8 U-StundenZeiten
9.00 - 16.30 UhrPreis
€ 380,00Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Annemarie Gatzka Produktmanagerin Weiterbildung +49 (0) 2151 515533 +49 (0) 2151 515589 annemarie.gatzka@bzb.de BZB KrefeldKontakt-Daten:
BZB Düsseldorf
Auf´m Tetelberg 13
40221 Düsseldorf
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