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Geld sparen

Unser Rabattmodell besteht aus einem Frühbucher-, einem Mitglieder- sowie einem Leistungsrabatt und lässt sich prägnant mit 3×5 beschreiben.

Frühbucherrabatt

Bei Buchung eines Kurses bis zu 8 Wochen vor dem ersten Lehrgangstag gewähren wir einen Bonus von 5 % auf den Lehrgangspreis. Ausgenommen hiervon sind „Meisterschulen“.

Mitglieder- bzw. Azubirabatt

Mitgliedern der nachfolgenden Verbände oder Institutionen gewähren wir bei Nennung der jeweiligen Mitgliedsnummer und Vorliegen einer verbindlichen Buchung unseren Mitgliederrabatt in Höhe von 5 % auf den Lehrgangspreis. Wir rechnen ehemaligen BZB-Azubis bis 3 Jahre nach Abschluss Ihrer Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung automatisch einen Rabatt von 5 % auf die Kursgebühr an.

  • bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V.

  • BVFS – Bundesverband Freier Sachverständiger e. V.

  • BZB – Bildungszentren des Baugewerbes e. V.

  • DA – Deutscher Abbruchverband e. V.

  • DHBV – Deutscher Holz- & Bautenschutzverband e. V.

  • GBA – Gütegemeinschaft Brandschutz im Ausbau e. V.

  • GUEP – Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V.

  • IB – Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.

  • Innungsmitglied im Bauhauptgewerbe o. Mitglied in einer Dachdeckerinnung

  • LIB NRW – Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e. V.

  • VdRK – Verband der Rohr- und Kanal-Technik-Unternehmen e. V.

Leistungsrabatt

Werden drei oder mehr Teilnehmer von einer Firma oder Institution zu einem Kurs angemeldet und nehmen auch teil, erhält der Rechnungsempfänger automatisch einen Rabatt von 5 % der Kursgebühren.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass der Mitgliederrabatt nicht gewährt wird, sofern für ausgewählte Kurse bereits Sonderpreise angegeben sind. Im Falle mehrerer Mitgliedschaften kann der Rabatt nur einmal gewährt werden.

Der Mitgliederrabatt der BZB kann für Neumitglieder nur in Verbindung mit einem verbindlichen Kursbesuch berechnet werden.

Staatliche Förderung - Weiterbildung zum halben Preis

Die Landesregierung NRW unterstützt berufliche Weiterbildung. Das Land übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % (max. € 500) der Lehrgangsgebühren. Bildungsschecks sind erhältlich bei Beratungsstellen in Ihrer Region.

Die Telefonhotline 0211/ 8371929 von „NordrheinWestfalen direkt“ informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister oder auf andere anerkannte Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung anerkannte Erstausbildung (z. B. Gesellenprüfung) oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Bürger aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland leben und arbeiten, können nach dreijähriger Erwerbstätigkeit ebenfalls Aufstiegs-BAföG beantragen. Gefördert werden Lehrgänge, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im Sinne des BBiG oder der HWO vorbereiten.

Dies sind insbesondere:

  • Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung

  • Fortbildung für anerkannte Fortbildungsabschlüsse, z. B. Betriebswirt / -in (HWK), Geprüfter Polier (HWK)

  • Zweitfortbildung, wenn z. B. im ersten Beruf aus wichtigem Grund nicht mehr gearbeitet werden kann.

 Gefördert werden:

  • die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für die im Rahmen der Fortbildung anfallenden Maßnahmen (Maßnahmenbeitrag) als Zuschuss und, falls gewünscht, als zinsgünstiges Darlehen

  • bei Vollzeitseminaren auch die Kosten für den Unterhalt (Unterhaltsbeitrag mit Familienkomponente) als Zuschuss und, falls gewünscht, als Darlehen.

  • Detaillierte Informationen und Anträge zum Meister-BAföG bekommen Sie hier:
    HWK-Infocenter
    Tel.: 0211 8792 - 423 / - 424
    www.aufstiegs-bafoeg.de

In Nordrhein-Westfalen können frischverbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eine Prämie beantragen: Mit € 2.500 für die erfolgreich abgeschlossene Prüfung setzt die Landesregierung ein Zeichen und stärkt die Aufstiegsfortbildung im Handwerk. Die Meisterprämie ist ein Baustein der Fachkräfteoffensive NRW.

Weitere Informationen zur Meisterprämie NRW.