13. Jul. 2016
Im Zuge der neuen Instandhaltungs-Richtlinie, des EuGH-Urteils und der neuen Musterbauordnung kommt viel Neues auf die ausführenden Unternehmen in der Betoninstandsetzung zu. Unternehmen in der Betoninstandhaltung müssen nach neuer Instandhaltungsrichtlinie über eine Qualifizierte Führungskraft verfügen, die ausreichend Kenntnisse und Erfahrung im Schutz und in der Instandhaltung von Betonbauwerken hat. Qualifizierte Führungskräfte sind in der Regel fachkundige Bauingenieure. Die Qualifizierte Führungskraft ist zuständig und verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle wie auch für die erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung. Zu den Aufgaben der/des Qualifizierten Führungskraft/Fachbauleiter gehören:
Unser Lehrgang „Qualifizierte Führungskraft/Fachbauleiter in der Betoninstandhaltung“ vermittelt diese Inhalte und bereitet die Teilnehmer auf die zukünftigen Anforderungen vor. Infos zum Lehrgang finden Sie hier.
© Lev/fotolia