28. Feb. 2018
Die Pilotschulung wird vom 15.03. – 16.03.2018 im BZB Krefeld mit zurzeit 27 Teilnehmern stattfinden. Einige wenige Plätze (3) sind noch zu vergeben.
Referenten sind Dr.-Ing. Michael Fiebrich, BauIngenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender GUEP e. V., Krefeld, Dr.-Ing Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin und Dr.-Ing. Amir Rahimi, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe.
Die zweitägige Veranstaltung gibt wertvolle Hinweise für den Sachkundigen Planer und den Unternehmer. Weitere Seminare werden in Hamburg (9./10.4.18), Berlin (25./26.4.18) und Augsburg (15./16.5.18) von der GUEP angeboten.
Bisher konnte sich der sachkundige Planer, der beauftragte Unternehmer als auch der Bauherr darauf verlassen, dass das bauaufsichtliche Anforderungsniveau bei Betoninstandsetzungsmaßnahmen eingehalten wurde, sofern das Betoninstandsetzungsprodukt mit einem Ü-Zeichen versehen war und ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) als Verwendbarkeitsnachweis durch den Bauprodukthersteller vorgelegt werden konnte. Diese Praxis gilt nun seit Oktober 2016 nicht mehr, da sie gegen Europäisches Bauproduktenrecht verstößt.
Zwischenzeitlich sind seitens der Bauaufsicht und anderer Stellen eine Vielzahl von Dokumenten veröffentlicht worden. Vor diesem Wirrwarr an Bestimmungen, Erlassen und Informationen werden im Rahmen des Seminars folgende Fragen geklärt:
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Foto: © apfelweile/Fotolia