28. Feb. 2018

Leistungsmerkmale von Bauprodukten in LV‘s

Die Pilotschulung wird vom 15.03. – 16.03.2018 im BZB Krefeld mit zurzeit 27 Teilnehmern stattfinden. Einige wenige Plätze (3) sind noch zu vergeben.

Referenten sind Dr.-Ing. Michael Fiebrich, BauIngenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender GUEP e. V., Krefeld, Dr.-Ing Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin und Dr.-Ing. Amir Rahimi, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe.

Die zweitägige Veranstaltung gibt wertvolle Hinweise für den Sachkundigen Planer und den Unternehmer. Weitere Seminare werden in Hamburg (9./10.4.18), Berlin (25./26.4.18) und Augsburg (15./16.5.18) von der GUEP angeboten.

Bisher konnte sich der sachkundige Planer, der beauftragte Unternehmer als auch der Bauherr darauf verlassen, dass das bauaufsichtliche Anforderungsniveau bei Betoninstandsetzungsmaßnahmen eingehalten wurde, sofern das Betoninstandsetzungsprodukt mit einem Ü-Zeichen versehen war und ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) als Verwendbarkeitsnachweis durch den Bauprodukthersteller vorgelegt werden konnte. Diese Praxis gilt nun seit Oktober 2016 nicht mehr, da sie gegen Europäisches Bauproduktenrecht verstößt.

Zwischenzeitlich sind seitens der Bauaufsicht und anderer Stellen eine Vielzahl von Dokumenten veröffentlicht worden. Vor diesem Wirrwarr an Bestimmungen, Erlassen und Informationen werden im Rahmen des Seminars folgende Fragen geklärt:

 

  1. Wie kann der sachkundige Planer im Rahmen der Ausgestaltung seines Leistungsverzeichnisses gewährleisten, dass die spezifizierten Instandsetzungsprodukte dem bauaufsichtlichen Anforderungsniveau entsprechen?
  2. Welche Unterlagen hat der Bieter seinem Angebot beizufügen, damit eine Vergabeempfehlung durch den sachkundigen Planer erfolgen kann, so dass der Bauherr davon ausgehen kann, dass die primären Schutzziele des Bauordnungsrechts eingehalten sind?
  3. Welche Empfehlungen beinhalten die Dokumente, die der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Geschäftsbereich der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung sowie die Bundesfernstraßen im Zusammenhang mit dem BAW-Brief 01/2017 und dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 20/2017 veröffentlicht hat?
  4. Inwieweit können die Leistungsmerkmale und Anforderungen an Bauprodukte, die im Teil 2 des Gelbdrucks der Instandhaltungs-Richtlinie spezifiziert werden in Leistungsverzeichnissen verwendet werden?
  5. Welche einfachen Wege zur Abschätzung der Dauerhaftigkeit von Stahlbetonbauwerken bei Karbonatisierung und Chlorideinwirkung sehen die Rechenformate im BAW-Merkblatt MDCC 2017 vor?

Alle Details zu den Veranstaltungen erhalten Sie unter hier. Anmelden können Sie sich hier

Foto: © apfelweile/Fotolia

Ihr Ansprechpartner

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Dipl.-Ing. Peter Heil Geschäftsführer GUEP +49 (0) 2151 515531 peter.heil@guep.de
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