20. Feb. 2026
Am 01. Februar 2026 startete in NRW der Bildungsscheck 2.0 – ein staatlicher Zuschuss zur Unterstützung beruflicher Weiterbildungen. Damit bietet das Land NRW gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wieder eine attraktive Förderung für alle, die ihre Kompetenzen weiterentwickeln wollen.
Das modernisierte Förderprogramm will Beschäftigte gezielt bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen und sie bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorbereiten. Gefördert werden unter anderem qualifizierende Kurse, fachspezifische Schulungen sowie Weiterbildungen, die den Erwerb zusätzlicher beruflicher Kompetenzen ermöglichen.
Mit der neuen Förderrunde wird das bestehende Angebot nicht nur fortgeführt, sondern gezielt weiterentwickelt. Dadurch sollen noch mehr Menschen Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erhalten.
Förderung von 50 % der Weiterbildungskosten – bis maximal 500 € pro Jahr
Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden
Antragstellung muss digital vor Kursbeginn über das ESF-Onlineportal erfolgen
Beantragung ausschließlich eines individuellen Bildungsschecks
Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt max. 50.000 €
geplante Weiterbildung hat einen klaren beruflichen Bezug zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit – alle BZB-Seminare sind darauf ausgerichtet
Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks NRW für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Bereits ausgegebene Bildungsschecks NRW können noch bis März 2029 erstattet werden. Ab Februar 2026 startete die neue Förderung.
Alle weiteren Infos finden Sie unter mags.nrw/bildungsscheck.
Autor: Sara Croonenbroeck
Titelbild-Copyright: AnupKumar - stock.adobe.com
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