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Planernachträge

Inhalt

Nachträge gehören bei der Abwicklung von Bauverträgen zum Alltag. Im Verhältnis dazu werden Planernachträge eher selten geltend gemacht. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Häufig fehlt den Beteiligten bereits das Verständnis dafür, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Planernachtrag in Betracht kommt. Das Seminar soll für Problemkonstellationen sensibilisieren und dabei helfen, Fehlverständnisse auszuräumen. Damit können eine zutreffende Bewertung der eigenen Position gefördert und unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die komplexe Materie wird verständlich vermittelt und anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Die Teilnehmer erhalten ausreichend Gelegenheit, sich mit Fragen und eigenen Erfahrungen einzubringen.

Zielgruppen

  • Architekten

  • Ingenieure

  • Bauunternehmer

  • Bauträger

  • Bauherren

Schwerpunkte

  • In welchen Konstellationen kommen Planernachträge überhaupt in Betracht?

  • Welche Anspruchsgrundlagen sind dafür maßgeblich und welche Voraussetzungen sind damit verbunden?

  • Was sollte Inhalt einer Nachtragsvereinbarung sein?

  • Wann sind Nachtragsvereinbarungen verbindlich?

  • Wie ermittelt sich der Nachtrag der Höhe nach?

Lehrgangsvoraussetzungen

Sie sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).

Sie benötigen als technische Ausstattung:

  • einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)

  • einen Internetzugang

  • eine E-Mail-Adresse

  • ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon

  • Webkamera

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

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Termine

Planernachträge

Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online

Preis: 380,00 € | Frühbucherrabatt noch 127 Tage verfügbar.

24.09.2024

Referenten

  • Vita

    • 2001: 1. Juristisches Staatsexamen, Universität Bielefeld

    • 2004: 2. Juristisches Staatsexamen, Düsseldorf

    • seit 2005: Rechtsanwalt

    • 2007: Promotion zum Dr. jur., Universität Bielefeld

    • seit 2008: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    • seit 2008: Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für Bau- und Architektenrecht, sowie des Recht der Projektsteuerung

    • seit 2010: Gesellschafter/Partner bei GTW – Anwälte für Bau- und Immobilienrecht

    Herr Dr. Prote ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei GTW und berät als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sämtliche Beteiligte eines Bauvorhabens (z.B. öffentliche und private Bauherrn, Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Baustofflieferanten) zu allen sich ergebenden Fragestellungen.

    Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Vertragsgestaltung und der Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die baubegleitende Rechtsberatung. Im Zuge dessen unterstützt Herr Dr. Prote z.B. bei der Abwehr unberechtigter und bei der Durchsetzung berechtigter Mehrvergütungsansprüche. Dies gilt sowohl für Nachträge der Bauunternehmen als auch für Planernachträge.

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Kundenmeinungen

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Zusammenfassung

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Kundenstimmen

Services

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Getränke
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Mittagessen
wifi
WLAN
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digitale Seminarunterlagen
business
Inhousefähig

Anerkannt durch

  • Ingenieurkammer-Bau NRW
  • Architektenkammer NRW

Lehrgangsort

  • BZB Krefeld

    Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld

  • Online

Seminardauer

8 U-Stunden

Zeiten

  • 9.00 - 16.30 Uhr

Preis

380,00 €

Ihre Ansprechpartnerin

Foto von Annemarie Gatzka
Dr. Annemarie Gatzka Produktmanagerin Weiterbildung
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