Qualifizierte Planung nach dem Wasserhaushaltsgesetz
Forum – Qualifizierter Planer am 06.03.2019.
Mit dem Inkrafttreten der AwSV im August 2017 gehört die Planung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu den Grundsatzanforderungen des §17 AwSV.
Konkretisiert wird dies durch die neue TRwS 779, die im Entwurf vorliegt. Zukünftig ist von jedem Planer nachzuweisen, dass er qualifiziert genug ist, um in diesem komplexen Anforderungsbereich tätig sein zu dürfen (sieh auch E-TRwS 779, Kap. 4 i. V. m. Anhang A).
Naturgemäß wird über die Ausrichtung und die Voraussetzungen, die gelten sollen, um als „Qualifizierter Planer für AwSV-Anlagen“ tätig zu sein, heftig und teilweise kontrovers diskutiert.
Am 06.03.2019 findet im BZB Krefeld ein Forum statt, in dem Experten und fachlich Beteiligte die Hintergründe beleuchten und einen Ausblick über die weiteren Entwicklungen geben. Die Vortragsthemen der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Flyer, mit dem Sie auch Ihre Anmeldung vornehmen können.
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