Aufgrund gesetzlicher Regelungen haftet der Hauptunternehmer für die Mindestlöhne und auch für die Urlaubskassenbeiträge, die seine Nachunternehmer zu zahlen haben. Hinzu kommt die Haftung des Hauptunternehmers für die Erfüllung der Zahlungspflicht der Nachunternehmer hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge. Dies führt im Ergebnis zu einer Risikoerhöhung des Unternehmers beim Einsatz von Nachunternehmern.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen muss es Ziel des Unternehmers sein, diese Risiken möglichst zu minimieren. Die vorhandenen Möglichkeiten der Risikominimierung aufzuführen ist Ziel des Seminars.
Unternehmer
Geschäftsführer
Führungskräfte
1. Arbeitnehmerentsendegesetz
Grundlagen der Unternehmerhaftung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die Teilnahme an den Sozialkassenverfahren
Auskünfte über Dritte
Auskünfte über ausländische Betriebe
2. Unternehmerhaftung für Beiträge des Nachunternehmers in der Sozialversicherung
Grundlagen der Unternehmerhaftung
Haftung gegenüber ausländischen Sozialversicherungsträgern
Gestaltung von Lohnunterlagen
Vermeidung der Haftung durch vorteilhafte Vertragsgestaltung/Präqualifizierung
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- u. Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
Sie sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).
einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)
einen Internetzugang
eine E-Mail-Adresse
ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon
Webkamera
Teilnahmebescheinigung
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 215,00 € | Frühbucherrabatt noch 22 Tage verfügbar.
Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online
Preis: 215,00 € | Frühbucherrabatt noch 268 Tage verfügbar.
Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns (Jahrgang 1963) studierte von 1984 bis 1990 Rechtswissenschaft in der Universität Köln. Seit dem 01.05.1994 ist er Justiziar
der Bauverbände NRW
des Stuckgewerbe-Verbandes Nordrhein-Westfahlen
des Straßen- und Tiefbau-Verbandes Nordrhein-Westfalen
des Zimmerer- und Holzbau-Verbandes Nordrhein
Am 24.02.1995 erfolgte die Erstzulassung als Rechtsanwalt und zugleich die Gründung der Kanzlei.
Bauvertragsrecht (VOB/B)
Werkvertragsrecht
Öffentliches Auftragswesen (GWB, Vergabeverordnung, VOB/A)<br /><br />Ab März 1995 ergänzte die zusätzliche Aufnahme einer umfangreichen Dozententätigkeit, vorwiegend im Bereich des zivilen Baurechts, des Vergaberechts sowie des auf Bauunternehmen bezogenen Steuerrechts, das Betätigungsfeld
Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Ehrenamtlicher Besitzer bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ehrenamtlicher Besitzer bei der Vergabekammer Rheinland
Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld