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02. Apr. 2025

Kleine Bauvorlageberechtigung: diese Meister haben Grund zur Freude!

Gruppenbild Handwerker Zimmerer Maurer kleine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung, Copyright: BZB
Teilnehmer der Fortbildung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung

Von Januar bis März absolvierten 14 Zimmerer- und Maurermeister erfolgreich eine bedeutende Weiterbildung.

Das Ziel dieser erfahrenen Fachkräfte im Haus-, Wohnungsbau und Ausbau ist es, künftig selbst Bauvorlagen erstellen und einreichen zu können. Diese Möglichkeit war in Nordrhein-Westfalen bislang, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, den Architekten vorbehalten.

Die gesetzliche Öffnung im letzten Jahr hat es nun ermöglicht, dass die Planung von Bauprojekten der Gebäudeklassen 1 und 2 vollständig in einer Hand bleibt.

„Dank des Weiterbildungsangebots der BZB erlangten diese strahlenden Absolventen ihr Zertifikat,“ erläutert Produktmanagerin Ulrike Groth. „In Kombination mit weiteren Voraussetzungen sind sie nun berechtigt, sich in die entsprechende Liste der Ingenieurkammer NRW eintragen zu lassen.“

Von den Teilnehmern besonders gelobt wurde die herausragende Expertise der Fachreferenten sowie die zeitliche Organisationsstruktur, die eine Teilnahme parallel zum Tagesgeschäft der Unternehmer ermöglichte. Auch die Meister, die online am hybriden Unterricht teilnahmen, konnten sich gleichermaßen engagiert auf ihre neuen Aufgaben vorbereiten.

Weitere Informationen zum Lehrgang „Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW“.


Autor: Ulrike Groth

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Unser Seminar zum Thema:

Der Lehrgang dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen wollen.

Termine:

29.10. – 05.12.2025

Kürzel:

eBVB

Abschluss:

Zertifikat

Ort:

BZB Krefeld | Online
zum Seminar
Vorschaubild für das Seminar Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW

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