31. Mär. 2023

Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft in 2024

Die 1999 zuletzt über­arbeitete Berufs­ausbildung in der Deutschen Bau­wirt­schaft wird voraus­sichtlich in 2024 mit neuen Rahmen­bedin­gungen in Kraft treten. Neue Bau­tech­niken, Bau­pro­dukte und -stoffe, An­wendungs­tech­niken und Themen im ressourcen­schonenden und umwelt­freund­lichen Bauen sowie die An­wendung digi­taler Methoden und Tech­niken sollen Berück­sichtigung finden.

Die 1999 zuletzt überarbeitete Berufsausbildung in der Deutschen Bauwirtschaft wird voraussichtlich in 2024 mit einem Update und neuen Rahmenbedingungen in Kraft treten. Neue Bautechniken, Bauprodukte und -stoffe, Anwendungstechniken und Themen im ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Bauen sowie die Anwendung digitaler Methoden und Techniken sollen Berücksichtigung finden. Veraltete, nicht mehr angewendete Fertigkeiten und Kompetenzen werden gestrichen. Die Ausbildung in der Bauwirtschaft soll den aktuellen Stand und die Trends der Technik widerspiegeln.

Die Neuordnung gilt für alle Ausbildungsberufe in der Stufenausbildung Bau.

Zweijährig:

  • Hochbaufacharbeiter/in (Schwerpunkte Mauerarbeiten und Beton- und Stahlbetonbauarbeiten)
  • Ausbaufacharbeiter/in (Schwerpunkte Zimmererarbeiten und Trockenbauarbeiten)
  • Tiefbaufacharbeiter/in (Schwerpunkte Straßenbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik, Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik und Gleisbauarbeiten)

Dreijährig:

  • Maurer/in
  • Beton- und Stahlbetonbauer/in
  • Zimmerer/in
  • Trockenbaumonteur/in
  • Straßenbauer/in
  • Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik (bisher Rohrleitungsbauer/in)
  • Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik (bisher Kanalbauer/-in)
  • Gleisbauer/in

Zeitschiene

Das Neuordnungsverfahren läuft seit Herbst 2019. In Präsenz- und Online-Meetings haben Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, von Berufskollegs, der IG Bau, des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, des Bundesbildungsministeriums und Bundeswirtschaftsministeriums, moderiert durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), in sogenannten Sachverständigen Sitzungen die Neuordnung vorangebracht, die nun in den finalen Zügen liegt.

Bis zum Sommer wird die neue Vorordnung finalisiert. Diese wird dann im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung und im Bund-Länder-Koordinierungsausschuss erörtert und bis Mai 2024 durch das Erlass- und Veröffentlichungsverfahren geführt. Ziel ist es, dass die neue Verordnung am 01.08.2024 in Kraft tritt. Alle ab dann abgeschlossenen Ausbildungsverträge unterliegen der neuen Verordnung.

Struktur der Ausbildung

Im 1. Lehrjahr wird eine berufs- und spartenübergreifende Grundausbildung erfolgen. Im 2. Lehrjahr erfolgt die spartenbezogene Fachausbildung, also in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau, die dann mit dem 3. Lehrjahr in eine endberufsbezogene Spezialausbildung übergeht.

Die überbetriebliche Ausbildung wird sich neu verteilen. So wird die ÜLU im 1. Lehrjahr 13 Wochen, im 2. Lehrjahr 11 Wochen und im 3. Lehrjahr 6 Wochen umfassen. Zusätzliche ÜLU-Wochen stehen als Angebotswochen zur Verfügung. Im 1. Lehrjahr sind es drei Wochen, im 2. Lehrjahr zwei Wochen und im 3. Lehrjahr vier Wochen.

Die Zeiten in der Berufsschule bleiben unverändert.

Prüfungsform

Bei den zweijährigen Ausbildungsberufen ist eine konventionelle Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung vorgesehen. Die dreijährigen Berufe erhalten die gestreckte Gesellenprüfung mit dem Teil 1 nach dem 2. Jahr und Teil 2 nach dem 3. Jahr. Die beiden Teile fließen mit 40 % zu 60 % in die Endnote ein.

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Markus Crone Geschäftsbereichsleiter Ausbildung & pädagogische Maßnahmen