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Rechtssichere Ausschreibung durch kommunale und private Wohnungsbaugesellschaften

Inhalt

Der Lehrgang vermittelt einen Überblick, was private und kommunale Wohnungsbaugesellschaften bei der Ausschreibung von öffentlichen Bau-, Architekten- und Projektsteuerungsaufträgen beachten müssen. Zu Beginn liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, unter welchen Voraussetzungen Wohnungsbaugesellschaften entweder eine europaweite oder eine nationale Ausschreibung durchführen müssen. Anschließend erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick, wie eine Ausschreibung rechtssicher, kostengünstig, schnell und effizient durchgeführt werden kann.

Ziel des Seminars ist eine richtige Einschätzung, ob das jeweilige Wohnungsunternehmen öffentlicher Auftraggeber und daher zu einer Ausschreibung verpflichtet ist. Die Teilnehmer werden auch Grundkenntnisse über einen rechtssicheren Ablauf einer Ausschreibung erhalten. Nach dem Seminar werden sie in der Lage sein, im Falle einer Ausschreibung die wesentlichen Schritte selbständig durchzuführen und Fallstricke zu erkennen.

Zielgruppen

  • Geschäftsführer

  • Vorstände

  • Prokuristen

  • kaufmännische und technische Leiter

  • Mitarbeiter von kommunalen und privaten Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften

  • Sachgebietsleiter Beschaffung

  • Sachgebietsleiter Portfolio-Management und Finanzierung usw.

Schwerpunkte

  • Kommunale Wohnungsgesellschaften als öffentliche Auftraggeber - aktuelle Entscheidungen der Oberlandesgerichte und der Vergabekammern

  • Wann müssen private Wohnungs(bau)-unternehmen das Vergaberecht einhalten?

  • Was passiert, wenn Wohnungsbaugesellschaften keine Ausschreibung durchführen: Unwirksamkeit des Vertrags, Schadensersatz, Verzögerung des Vorhabens infolge Neuausschreibung als Folgen einer unterlassenen Ausschreibung

  • Öffentliche Fördermittel – wann droht Rückzahlung bei nicht durchgeführten Ausschreibungen?

  • Unterscheidung zwischen EU-weiten und nationalen Ausschreibungen

  • Ablauf einer Ausschreibung von A - Z

  • Was tun bei noch nicht gesicherter Finanzierung und noch nicht vorliegender Baugenehmigung?

  • Rahmenverträge als Vereinfachung bei Beschaffungen

  • Ausschreibung von Architekten- und Projektsteuerungsleistungen

  • Überschreitung des Kostenplans: Wann kann die Wohnungsbaugesellschaft die Ausschreibung aufheben?

  • Richtiger Umgang mit Rügen, Beschwerden und Gerichtsverfahren unterlegener Bewerber und Bieter

Lehrgangsvoraussetzungen

Sie sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).

Sie benötigen als technische Ausstattung:

  • einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)

  • einen Internetzugang

  • eine E-Mail-Adresse

  • ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon

  • Webkamera

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

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Termine

RAW 2/24: Rechtssichere Ausschreibung durch kommunale und private Wohnungsbaugesellschaften

Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online

Preis: 380,00 € | Frühbucherrabatt noch 112 Tage verfügbar.

31.10.2024

Referenten

  • Vita

    RA Dr. Michael Terwiesche, LL.M. ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht sowie für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Architektenverträge sowie Projektsteuerungsverträge, Bauverwaltungsrecht und Umweltrecht.

    Herr Dr. Terwiesche berät öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen, gemeinnützige und private Wohnungsbaugesellschaften, Ingenieur- und Architekturbüros sowie Bauunternehmen bei der rechtskonformen Vergabe öffentlicher Aufträge. Herr Terwiesche berät und vertritt die an einem Vergabeverfahren Beteiligten in jedem Stadium des Verfahrens.

    Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben. Neben einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen hat Herr Dr. Terwiesche zahlreiche Praxishandbücher herausgegeben (z. B. Handbuch Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2021; TVgG, Kommentar, 2018; Handbuch für Öffentliche Auftraggeber, 2014 und Der Bauverwaltungsprozess, 2012).

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