10. Jan. 2025
Seit einem Jahr profitieren Handwerksmeister*innen in Nordrhein-Westfalen von einer Neuerung: Zimmerer-, Maurer- und Betonbauermeister*innen können bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen Bauanträge für kleinere Gebäude eigenständig einreichen.
In vielen Bundesländern war es bereits gängig, dass Meisterhandwerker*innen Gebäude der Klassen 1 und 2 nicht nur bauen, sondern auch planen und eigenständig Bauanträge einreichen durften. Dies wurde durch die Novellierung der Bauordnung NRW (2018, §76 Absatz 4a) auch in NRW ermöglicht. Seit 2024 können Handwerksmeister*innen für Gebäudeklassen 1 und 2 – beispielsweise Einfamilienhäuser oder kleinere Gewerbebauten – mit der sogenannten eingeschränkten „kleinen“ Bauvorlageberechtigung Planung, Abwicklung und Ausführung aus einer Hand anbieten.
Voraussetzung ist ein Meistertitel, dessen Erwerb mindestens fünf Jahre zurückliegt, sowie die Eintragung in die Liste der „eingeschränkt Bauvorlageberechtigten“ der Ingenieurkammer-Bau NRW. Dafür ist eine Weiterbildung von 80 Unterrichtsstunden nötig.
Der BZB-Lehrgang „Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW“ startet am 23. Januar 2025 erneut. Der Kurs findet sowohl im Präsenzformat als auch online statt und vermittelt praxisorientierte juristische und technische Grundlagen. Kompetente Referenten und praxisnahe Fallbeispiele lehren die Teilnehmenden, Bauzeichnungen, Entwürfe und technische Unterlagen zu erstellen und die rechtlichen Anforderungen zu kennen.
Die Regelung spart Bauherren nicht nur Kosten, sondern ermöglicht Handwerksmeistern und -meisterinnen, ihren Kunden einen umfassenderen Service zu bieten.
Die ersten Handwerksmeister absolvierten bereits im letzten Jahr die Fortbildung und berichten von ihren positiven Erfahrungen.
Bei Fragen berät Sie gerne BZB-Produktmanagerin Ulrike Groth.
Autor: Ulrike Groth
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Der Lehrgang dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen wollen.