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Gewährleistung beim Kauf- und Werkvertrag

Inhalt

In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass Unternehmen des Baugewerbes innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Mängel beseitigen, die bei genauer Betrachtung nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die Unterschiede zwischen „Gewährleistung“ und „Garantie“ nicht bekannt sind. Die Unternehmen tappen also sozusagen in eine „Gewährleistungsfalle“.

Das Seminar stellt die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie heraus und gibt einen gesamten Überblick über das Gewährleistungsrecht beim Kauf- und Werkvertrag.

Zielgruppen

  • Unternehmer

  • Geschäftsführer

  • Führungskräfte

Schwerpunkte

  • Bedeutung des Begriffs „Gewährleistung“ (Mängelansprüche) sowie Inhalt der (gesetzlichen) Gewährleistung

  • Definition des Begriffs „Bauwerk“ (Arbeiten an Bauwerken)

  • Unterschiede zwischen Gewährsleistung und Garantie

  • Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei BGB- und VOB/B- Werkverträgen

  • Gewährleistungsrechte des Auftragnehmers eines Werkvertrags gegenüber dem Baustoffhandel und der Baustoffindustrie

Nutzen

Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- u. Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.

Lehrgangsvoraussetzungen

Sie sollten Grundkenntnisse im Umgang mit Computern (PC, Notebook, Tablet) mitbringen (übliche Anwenderkenntnisse).

Sie benötigen als technische Ausstattung:

  • einen handelsüblichen Computer (PC, Notebook, Tablet)

  • einen Internetzugang

  • eine E-Mail-Adresse

  • ein Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon

  • Webkamera

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

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Termine

GKW 2/24: Gewährleistung beim Kauf- und Werkvertrag

Lehrgangsort: BZB Krefeld | Online

Preis: 215,00 € | Frühbucherrabatt noch 71 Tage verfügbar.

18.09.2024

Referenten

  • Vita

    Rechtsanwalt Rolf Zimmermanns (Jahrgang 1963) studierte von 1984 bis 1990 Rechtswissenschaft in der Universität Köln. Seit dem 01.05.1994 ist er Justiziar

    • der Bauverbände NRW

    • des Stuckgewerbe-Verbandes Nordrhein-Westfahlen

    • des Straßen- und Tiefbau-Verbandes Nordrhein-Westfalen

    • des Zimmerer- und Holzbau-Verbandes Nordrhein

    Am 24.02.1995 erfolgte die Erstzulassung als Rechtsanwalt und zugleich die Gründung der Kanzlei.

    Tätigkeitsschwerpunkte:

    • Bauvertragsrecht (VOB/B)

    • Werkvertragsrecht

    • Öffentliches Auftragswesen (GWB, Vergabeverordnung, VOB/A)<br /><br />Ab März 1995 ergänzte die zusätzliche Aufnahme einer umfangreichen Dozententätigkeit, vorwiegend im Bereich des zivilen Baurechts, des Vergaberechts sowie des auf Bauunternehmen bezogenen Steuerrechts, das Betätigungsfeld

    Ehrenämter:

    • Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Rheinland

    • Ehrenamtlicher Besitzer bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt

    • Ehrenamtlicher Besitzer bei der Vergabekammer Rheinland

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Kundenmeinungen

star star star star star_half (Ø 4.3 aus 8 Bewertungen)

Zusammenfassung

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Kundenstimmen

star star star star vor 3 Monaten
Es macht mir Freude, Ihnen mitzuteilen, dass es momentan besonders wichtig ist, sich intensiv mit rechtlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen. Eine interessante Erkenntnis für mich war, dass die Gewährleistungsdauer für Bauteile wie vorgefertigte Teile und Pumpen auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgedehnt werden kann. Es ist entscheidend, die rechtlichen Bestimmungen zu beachten, um angemessen mit anderen Auftraggebern oder Händlern umgehen zu können. Aus meiner persönlichen Perspektive bevorzuge ich Präsenzlehrgänge, da die ausführliche Erklärung und Vermittlung der Gewährleistung in etwa 2 bis 3 Tagen erfolgt, meiner Einschätzung nach.
thumb_up Ich empfehle dieses Seminar weiter.

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